Beschluss:

 

„Die Verwaltung erarbeitet Möglichkeiten der bauplanungsrechtlichen und vertraglichen Steuerung einer Klimaschutzsiedlung „Dieker Straße / Feldstraße“ und bereitet Unterlagen für ein Investorenauswahlverfahren vor. Letztere wird sie in einer der nächsten Sitzungen des Planungs- und Umweltausschusses einbringen.“


Protokoll:

 

Herr Gries (Energieagentur NRW) referiert entsprechend der Anlage 1.

 

Herr Mohr (Architekt der 1. Klimaschutzsiedlung in Gelsenkirchen) referiert entsprechend der Anlage 2.

 

Stv. Lukat fragt, ob es die Fördermittel des Landes auch für Private gebe oder ob daran die Anerkennung als Klimaschutzsiedlung gekoppelt sei. Konkret fragt sie nach den Fördermöglichkeiten für die Stadt Haan im Falle einer entsprechenden Bewerbung. Weiterhin möchte sie wissen, ob die Einschätzung der Verwaltung, in einem solchen Falle nur geringere Grundstücksverkaufserlöse einstreichen zu können, zutreffe.

 

Grundsätzlich, so Herr Gries, gebe es auch Förderung für private Bewerber, dies sei aber abhängig von der Art der Förderung. Der erworbene Status als Klimaschutzsiedlung sichere den Zugang zu den Bausteinen der Förderung, die Private ohne Status nicht erhalten könnten. Kommunen selbst erhielten keine weitere Förderung. Zu potentiellen Verkaufserlösen sei keine pauschale Antwort möglich. Hier empfehle er die Abfrage bei Städten, die bereits Erfahrungen gesammelt hätten.

 

Herr Mohr fügt an, dass die Investoren ihre Wohnungen im Regelfall nicht verkauften. Höhere Mieteinnahmen seien mit dem Bau von Passivhäusern zu generieren.

 

StOBR Rautenberg macht deutlich, die Verwaltung wolle den Bau von Passivhäusern o.ä. nicht durch geringere Grundstücksverkaufserlöse fördern.

 

Bgm. vom Bovert ergänzt, der Verwaltungsvorstand vermute, dass keine maximalen Grundstücksverkaufserlöse erzielt werden könnten.

 

Stv. Ruppert fragt, ob es Sache des Investors sei, ob der Einstieg in ein Förderprogramm des Landes möglich sei.

 

Herr Gries erläutert, diese Prüfung erfolge durch Investor und Kommune gemeinsam.

 

Weiterhin möchte Stv. Ruppert wissen, ob die günstigen Heizkosten aufgrund der guten Wärmedämmung dieser Häuser oder durch Rückflüsse über die Photovoltaik-anlagen zustande kämen. Dazu bezweifle er, dass die Größenordnung des in Rede stehenden Grundstückes an der Dieker Str. für ein solches Projekt geeignet sei.

 

Herr Mohr betont, die günstigen Heizkosten resultierten nicht aus einer Verrechnung mit Erträgen der Photovoltaikanlagen, sondern sei tatsächlich allein der guten Wärmedämmung der Häuser geschuldet.

 

Herr  Gries macht deutlich, dass der Planungsleitfaden kein Dogma und viele kreative Ideen umsetzbar seien, dies gelte auch für das Grundstück an der Dieker Str.

 

AM Ziess ist skeptisch, was die Umwandlung eines alten Schulgebäudes in ein modernes Passivhaus betrifft. Der geplante Stellplatz pro Wohneinheit werde Haan in ein Park-Chaos stürzen, zudem seien Klagewellen durch Nachbargrundstücksinhaber gegen die Stadt Haan zu befürchten, weil diese einen Eingriff in ihre Eigentumsrechte nicht akzeptieren.

 

Stv. Lukat fragt, ob auch gewerbliche Nutzung vorgesehen werden könne.

 

Herr Gries erörtert, dass der Schwerpunkt auf der Wohnnutzung liege, dennoch seien auch Bewerber für eine gewerbliche Nutzung denkbar.

 

Stv. Becker erklärt für die CDU-Fraktion, dass man sich noch mehr Infos zu den Fördermöglichkeiten erwünsche. Es ergebe sich noch kein schlüssiges Gesamtbild.

 

StOBR Rautenberg führt aus, man befinde sich derzeit auf einer sehr frühen Planungsebene. Ende des laufenden Monats werde die Standortfrage der VHS geklärt, erst dann wisse man Genaueres. Daher sei heute keine dezidierte Festlegung vonnöten, die Machbarkeiten sollen überprüft werden.

 

Stv. Straßburg ist der Ansicht, die vorgestellten zukunftsweisenden Szenarien müssten nicht sofort umgesetzt werden. Die FDP-Fraktion möchte dem Vorschlag der Verwaltung folgen und ein ergebnisoffenes Verfahren zur Machbarkeit durchführen.

 

Stv. Herder gibt zu bedenken, dass erneut städtische Grundstücke genutzt werden sollen und schlägt die Abwicklung über einen Treuhänder vor, so bliebe die Stadt Herr des Verfahrens. Man solle nach außen demonstrieren, dass Haan trotz Nothaushaltes innovative Ideen umsetzen könne.

 

Stv. Drennhaus erklärt für die SPD-Fraktion, dass die Kommunen für ihre CO2-Bilanz selbst verantwortlich seien. Der vorgestellte Weg solle daher über ein Investorverfahren weiter verfolgt werden. Die Rückweisung des GAL-Antrages empfinde man als unnötig. Es bleibe abzuwarten, was aus der VHS werde.

 

Stv. Rehm kritisiert die schlechte Vorbereitung der einzelnen Fraktionen zu diesem Thema und erinnert daran, dass bei Beschluss zum 10-Punkte-Klimaschutz-Programm Einigkeit darüber bestanden habe, die Klimaschutz-Debatte ergebnisoffen zu führen. Dennoch könne der PlUA nicht alle Sachfragen offen lassen und müsse so Pflöcke einschlagen. Eine gute Wärmedämmung von Häusern reiche bei weitem nicht zum Klimaschutz. Die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Hinterlandbebauung an der Düppelstr. lehne die GAL ab, die Kastanien auf dem Grundstück Dieker Str. müssten in jedem Falle erhalten bleiben. Sollte der GAL-Antrag abgelehnt werden, könne dies nur im Rat geschehen, da die GAL ihn aufgrund seiner grundsätzlichen Bedeutung auch dort eingebracht habe.

 

Stv. Lukat erklärt, dem 1. Satz des Beschlussvorschlages der Verwaltung zustimmen zu können.

 

Auf Nachfrage von Stv. Rehm erläutert StOBR Rautenberg, dass die Verwaltung die Anregungen der GAL zum Geschosswohnungsbau, den Ausgleichsmaßnahmen, dem Mindestabstand und der Erhaltung des Schulgebäudes nicht direkt als Vorfestlegung übernehmen wolle, da dies potentielle Investoren erfahrungsgemäß abschrecke.

 

Alternativ schlägt Stv. Ruppert vor, den letzten Absatz der Begründung zu beschließen.

 

Stv. Rehm sieht den Antrag der GAL als alternativ gerade für dieses Grundstück an. Geschosswohnungsbau erziele höhere Erlöse als Einfamilienhäuser. Der Mindestabstand des Baukörpers zu den Kastanien müsse festgesetzt werden, damit diese die Bautätigkeit überlebten.

 

Auch Stv. Drennhaus ist der Überzeugung, dass die Innenstadtverdichtung durch Geschosswohnungsbau am sinnvollsten sei, weil die höchste Bodenrendite zu erlösen sei. Beide Optionen sollten mit potentiellen Investoren diskutiert werden.

 

Stv. Herder befürchtet durch die Investorensuche im Nothaushalt ein fatales Zeichen nach außen, dass der Verkauf des Grundstückes eingeleitet werde. Andere Lösungen sollten durch einen heutigen Beschluss nicht torpediert werden.

 

Stv. Lukat spricht sich dafür aus, die städtische Wirtschaftsförderung mittels Cluster-Bildung zu unterstützen und eine gewerbliche Nutzung nicht grundsätzlich auszuschließen.

 

Bgm. vom Bovert bittet den Ausschuss um eine Rangfolge / Prioritätensetzung.

 

Stv. Becker erklärt für die CDU-Fraktion, nicht zuletzt aufgrund der unklaren Verschattungsproblematik bestehe derzeit keine Eile zur Vermarktung.

 

Auf mehrere Fragen aus verschiedenen Fraktionen erläutert StOBR Rautenberg, das mögliche Plangebiet weise die Anlage 5 der Vorlage aus. Es handele sich derzeit um ein zersplittertes Planungsrecht. Die Nachbarschaft werde sich im Laufe des Planverfahrens mit Anregungen und Bedenken einbringen können. Ein gemeinsames Projekt mehrerer Eigentümer sei aber nicht möglich. Die Bauleitplanung sollte auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages betrieben werden.

 

Stv. Rehm erklärt, die GAL-Fraktion ziehe ihren Antrag für den Fall zurück, dass der Kompromissvorschlag des Stv. Ruppert angenommen werde.


Abstimmungsergebnis:

 

18 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung