Protokoll:

 

Stv. Greeff berichtet von einer unangemessenen Durchforstung des Waldes am Sandbach und bittet die Verwaltung eine begründende Stellungnahme des Kreises dem Protokoll beizufügen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Waldgürtel Sandbachtal zwischen der Bundesbahnlinie Wuppertal / Köln und der Erkrather Straße ist als einziges kommunales Waldstück in den vergangenen ca. 30 Jahren nie durchforstet worden bzw. nie nachhaltig bewirtschaftet worden.

Lediglich Totholzastungen im Bereich des Wanderweges und des entlangführenden Straßenkörpers "Am Sandbach" wurden zur Abwehr unmittelbarer Gefahren getätigt.

Die Maßnahme wurde vom Landesbetrieb "Wald & Holz", unserem zuständigen Regionalforstamt Bergisch-Gladbach, geplant und überwacht. Die Durchführung oblag einem Forstingenieurbetrieb.

Die Maßnahme ist keinesfalls unangemessen, sie entspricht den Kriterien für nachhaltige Forstwirtschaft. Schlagabraum verbleibt im Wald, um Tieren Unterschlupf zu bieten sowie eine Nutzung der eigentlichen Schläge abseits der Wege durch Erholungssuchende zu erschweren.

Die entnommene Nutzholzmenge liegt deutlich unter dem Durchschnitt der Hiebssätze für vergleichbare Flächen.

 

Stv. Lukat möchte wissen, ob die Verwaltung die Großfällaktion am Buschhöfen genehmigt habe. Aus ihrer Sicht gebe es nur den unzureichenden Beweggrund, die Verschattung der Grundstücke aufzuheben.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Fällungen am Buschöfen sind durch die Eigentümer des Waldes, die Fliedner-Stiftung, durchgeführt worden. Sie stellt eine genehmigungsfreie Waldbewirtschaftungsmaßnahme dar, bei der kein Kahlschlag, sondern Einzelbaumentnahme durchgeführt wurde. Dies ist ganzjährig statthaft.

 

AM Schniewind fragt, warum die PlUA-Sitzung des Februar seitens der Verwaltung abgesagt wurde und die Tagesordnung der heutigen Sitzung derart überfrachtet sei.

 

Bgm. vom Bovert erklärt, die Sitzung im Februar sei wegen nur eines beratungsreifen TOP abgesagt worden.