Sitzung: 22.03.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 7, Enthaltungen: 0
Vorlage: 61/047/2011
Beschluss:
„1. Der
Satzungsbeschluss vom 19.12.2006 wird aufgehoben.
2. Über
die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB, über
die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in der Beteiligung
nach § 4 (2) BauGB sowie über die im Verfahren nach § 4a (3) BauGB vorgelegten
Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser
Sitzungsvorlage entschieden.
3. Der
Bebauungsplan Nr. 165 „alte Wache Schillerstraße“ in der Fassung vom 18.08.2010
wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der
Fassung vom 18.08.2010 wird zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in der Haaner Innenstadt an
der Schillerstraße 14, am Rande des Schillerparks. Der räumliche
Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 26, Nr. 378, 380,
382.
Die genaue Festlegung des räumlichen
Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung."
Protokoll:
Stv. Drennhaus äußert sich verwundert darüber, dass es zu diesem Vorhaben keinen Protest aus der Bevölkerung gebe, wenn man den Wirbel um die geplante Windhövel-Bebauung zugrunde lege. Die SPD-Fraktion werde diesen Bebauungsplan auch weiterhin aus den bekannten Gründen ablehnen.
Stv. Holberg erklärt die Zustimmung der CDU-Fraktion zum Bebauungsplan. Der ansässige Unternehmer solle expandieren dürfen, zudem habe dieser zugesagt, alle Bäume schützenswert behandeln zu wollen.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja- und 7 Nein-Stimmen