Sitzung: 11.11.2008 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
„1. Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 90 „Schallbruch“ wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 23.10.2007 wird zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in Haan-Ost. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die Straße Schallbruch im Westen und Osten, die A 46 im Norden und durch die Elberfelder Straße im Süden. Die genaue Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig