Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

„Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Haan vom 29.05.2008 wird wie folgt geändert:

 

§ 7 Abs. 5 Nr. 1: Die Zahl 12 v.H. wird durch 15 v.H. ersetzt

 

§ 7 Abs. 5 Nr. 2: Die Zahl 10 v.H. wird durch 12 v.H. ersetzt

 

§ 7a Abs. 2 Nr. a: Die Zahl 250 € wird durch 350 € ersetzt

 

§ 7a Abs. 2 Nr. b: Die Zahl 60 € wird durch 200 € ersetzt.“


Protokoll:

 

StORR Rennert eröffnet mit dem Hinweis, das OVG Lüneburg habe entschieden, ein Vergnügungssteuersatz von 15 % auf die Bruttokasse liege an der Obergrenze des rechtlich höchstens Zulässigen und müsse daher im Einzelfall auf einen Verstoß gegen das Erdrosselungsverbot überprüft werden. Die Verwaltung könne den Tatbestand der Erdrosselung für die betroffenen Spielhallenbetreiber in Haan aber nicht feststellen.

 

Bgm. vom Bovert erklärt, mit einer Klage müsse immer gerechnet werden, dennoch sollte dem Antrag nicht zuletzt aus finanziellen Gründen gefolgt werden.

 

Stv. Wetterau plädiert ebenfalls dafür, der schlechten Haushaltslage der Stadt Haan Rechnung zu tragen und jede Einnahmemöglichkeit auszuschöpfen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig