Beschluss: einvernehmliche Regelung gefunden

 

 


Protokoll:

 

Stv. Drennhaus erklärt, die städtebaulichen Aspekte als Vorgabe für die Investoren seien von öffentlichem Interesse, daher habe die SPD-Fraktion eine zusätzliche öffentliche Diskussion beantragt. In der vorliegenden gewachsenen Wohnlage erlaube der § 34 BauGB den Investoren grundsätzlich viele Umsetzungsmöglichkeiten. Er wünsche sich vom PlUA klare Vorgaben an die Investoren.

 

Stv. Greeff spricht sich für eine angepasste Wohnbebauung aus (2-geschossig+Penthouse bzw. Satteldach). Auch denkbar seien barrierefreie Wohnungen für ältere Menschen und Mobilitätseingeschränkte.

 

Stv. Ruppert meint, es sei nicht das prioritäre Ziel, den höchsten Preis zu erlösen. Die Investoren bräuchten verlässliche Vorgaben.

 

Stv. Rehm lehnt eine minderwertige Bebauung ab. Er empfehle die Ausarbeitung einer Prioritätenliste mit unterschiedlicher Gewichtung der verschiedenen Aspekte.

 

StOBR Rautenberg erläutert, es sei weder ein aufwändiges Bebauungsplanverfahren nötig noch gewollt. Die städtebauliche Bewertung sei ein Wunsch des WLA. Zwar liege eine Reihenhausbebauung regelmäßig unter dem Mindesterlös der Bodenrendite, doch bestehe an diesem Standort keine Notwendigkeit für den Bau von Einfamilienhäusern, da im Stadtgebiet ausreichend alternative Standorte hierfür vorlägen.

 

Stv. Drennhaus bittet um Änderung der Bezeichnung „3. Obergeschoss“, da diese angesichts des einmütig gewollten 2+1 widersprüchlichen Charakter entwickele.

 

AM Ziess empfindet eine Bebauung mit 4 Stadtvillen inklusive 20 Wohneinheiten und einer Tiefgarage als optimal.

 

Auf Vorschlag der Vorsitzenden, Stv. Wollmann, besteht Einvernehmen, die Beschlüsse hierzu im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung zu fassen.