Beschluss:

 

„1.   Der Satzungsbeschluss vom 19.12.2006 wird aufgehoben.

2.    Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB, über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sowie über die im Verfahren nach § 4a (3) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

3.    Der Bebauungsplan Nr. 165 „alte Wache Schillerstraße“ in der Fassung vom 18.08.2010 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 18.08.2010 wird zugestimmt.

Das Plangebiet befindet sich in der Haaner Innenstadt an der Schillerstraße 14, am Rande des Schillerparks. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 26, Nr. 378, 380, 382.

Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung."

 

 

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

25 Ja- und 17 Nein-Stimmen