Protokoll:

 

Vors Sack berichtet, aus der letzten Sitzung der "AG 78" und weist auf die vorliegende Dokumentation hin. Es sei unter anderem erarbeitet worden, dass ein fertiges Planungskonzept (Jugendhilfeplanung) bis September 2011 wünschenswert sei. Hierin solle die strategische Zielsetzung für Kinder- und Jugendhilfe in Haan und die Erstellung eines Kinder- und Jugendförderplans enthalten sein. Dies sei eine notwendige Arbeitsgrundlage für die/den zukünftige/n Jugendhilferplaner/in. Das nächste Treffen der "AG 78" fände am 01 Juli dieses Jahres statt.

 

Stv. Goetze begrüßt die Idee eines klaren Arbeitsauftrages für eine/n Jugendhilfeplaner/in. Sie möchte wissen, ob ein fertiges Konzept bis September 2011 zu erstellen möglich sei.

 

AL Thal stellt dar, dass der bisherige Jugendhilfeplaner seit 6 Monaten weg sei, so dass die Erstellung eines solchen Konzeptes von den derzeitigen Beschäftigten geleistet werden müsste. Diese seien jedoch mit Umsetzung der bestehenden gesetzlich vorgegebenen Aufgaben so ausgelastet, dass eine Konzepterstellung zusätzlich derzeit nicht umzusetzen sei. Weiterhin sei nicht absehbar, wann der/die Jugendhilfeplaner/in tatsächlich ihre/seine Beschäftigung aufnehme und man müsse die Startphase bzw. die Einarbeitung hierbei berücksichtigen.

 

1. Bgo Formella weist darauf hin, dass der Bericht des GPA den Bereich der Organisationsstruktur im Focus habe. Im 2. Halbjahr dieses Jahr sei die Zuführung des Schulamtes zum Amt für Jugend und Soziales umzusetzen, was erhebliche Kapazitäten fordere. Sie begrüße die gute Arbeit und Prozesse der "AG 78", sie weise allerdings darauf hin, dass die nötigen Ressourcen zur Umsetzung der Arbeitsergebnisse mühsam erkämpft werden müssen.

 

Vors. Sack erläutert, dass die Fähigkeiten, die ein/e Jugendhilfeplaner/in mitbringen solle, im Vorfeld deutlich definiert werden sollten. Weiterhin gebe er zu bedenken, dass die befristete Ausschreibung der Stelle hinderlich sei, geeignete Bewerber/innen zu interessieren, dies habe die "AG 78" in ihrer Stellungnahme ebenfalls deutlich gemacht. Ein Rahmenkonzept sei für eine zukunftsorientierte Planung unumgänglich.

 

1. Bgo Formella berichtet, dass die Ausschreibung in Vorbereitung sei. Die befristete Ausschreibung ergäbe sich aufgrund des bestehenden Ratsbeschlusses.

 

Vors Sack macht deutlich, dass man für eine langfristige Perspektive einer Jugendhilfeplanerin / eines Jugendhilfeplaners eintreten werde.

 

1. Bgo Formella unterstützt, dass sie sich für eine Entfristung der Stelle, bei Bewährung der Person, einsetzen werde. Dies solle man den potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern deutlich machen. Die gegenwärtige Finanzsituation ließe jedoch derzeit keine andere Vorgehensweise zu.

 

Vors. Sack regt an, dass sich der AK Personal mit der Entfristung der Stelle einer Jugendhilfeplanerin / eines Jugendhilfeplaners befassen solle.

 

Stv. Vossieg stellt dar, dass die Entscheidung des Rates nicht einfach ausgehebelt werden könne. Aufgrund einer neuen Vorlage können dies nochmal neu diskutiert werden.

 

AM Argow erklärt, dass die Option der Entfristung möglichen Bewerber/inne/n gegeben werden soll, dies werde von den Trägern der "AG 78" unterstützt. Wenn die Perspektive auf 2 Jahre beschränkt bliebe, sei die Wahrscheinlich sehr groß, dass ein/e potentielle Stellenhaber/in wegbewerbe und gehe.

 

1. Bgo Formella stellt die Möglichkeit im AK Personal regelmäßig über gute Leistungen der/des potentiellen Jugendhilfeplanerin / Jugendhilfeplaners zu berichten in den Raum. Sie werde den AK Personal über den Prozess informieren und nach Möglichkeit mit einbinden. Derzeit stehe der Ratsbeschluss insgesamt 20 Stellen einzusparen einer anderen Handlungsweise entgegen.