Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss sieht nicht die Notwendigkeit, eine Vertretung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII als beratendes Mitglieder aufzunehmen.

 


Protokoll:

 

AM Blumenrath bittet darum, eine abgesandte Vertretung der "AG 78" als zusätzliches Ausschussmitglied im JHA aufzunehmen.

 

Vors. Sack ergänzt, dass eine zusätzliche Kompetenzressource mit in den JHA beratend aufgenommen würde. Die Vertretung der "AG 78" sei nicht stimmberechtigt.

 

Stv. Goetze erklärt, dass sie die Arbeit der "AG 78" sehr schätze. Den bisherigen Informationsaustausch halte sie jedoch für ausreichend.

 

1. Bgo Formella gibt an, dass nach Verwaltungsauffassung die Präsens der "AG 78" im JHA gewährleistet sei. Die Aufwendungen der Ausschussarbeit solle generell reduziert werden. Die Jugendamtsatzung müsse hierfür geändert werden, damit eine Vorlage des JHA in den Rat zum Beschluss eingebracht werden könne. Dies habe auch finanzielle Auswirkungen.

 

Stv. Vossieg möchte wissen, wer in der "AG 78" vertreten sei.

 

Vors. Sack erläutert, dass alle freien Träger dort vertreten seien.

 

Stv. Vossieg stellt dar, dass 6 verschiedene Fraktionen im JHA vertreten seien. Ob dies nicht ausreichen sei? Er gebe zu bedenken, dass die politische Vertretung im JHA ins Hintertreffen geraten würden. Er finde die bisherige Vertretung ausreichend genug und bittet um Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

6 – Zustimmungen

7 – Ablehnungen

1 – Enthaltung

 

Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt.