Protokoll:

 

AL Thal informiert zum Thema Bildungspaket. Die gesetzliche Regelung sei ab dem 01.04.2011 in Kraft getreten und zwar rückwirkend zum 01.01.2011.

Das Bildungspaket beinhalte Leistungen (Zuschüsse) für Schulausflüge, Klassenfahrten, Schulbedarf, Nachhilfe, Mittagsverpflegung und für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z.B. Vereinsbeiträge.

Die Leistungsträger seien für SGB II-Empfänger die Jobcenter und für die SGB XII-Empfänger die Kommunen. Seitens des Gesetzgebers sei keine Regelung über die inhaltliche Durchführung und Zuständigkeit zur Bearbeitung der Anträge für Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger getroffen worden. Die Anträge würden somit zwar gestellt werden können, eine weitere Bearbeitung könne aber erst später erfolgen.

Der Kreis werde im Rahmen der Zuständigkeit für Leistungen nach dem SGB XII eine Anweisung hierzu erlassen. Es stünde in Aussicht, dass bis Ende Juni eine ministerielle Verordnung zur organisatorischen Abarbeitung erfolgen solle. Die personellen Auswirkungen seien derzeit noch nicht zu überschauen. Bisher erfolgten die Anträge zurückhaltend. Eine Verlängerung der Antragsfrist, bisher 30.04.2011, würde eingeräumt.

 

AM Beyll berichtet von der Maßnahme Kinder in Not. Die Träger seien über die Rechtslage des Bildungspaktes informiert worden. Es werde eine Förderung durchgeführt, dass der Eigenanteil des Essensgeldes übernommen werde. Es stehe noch aus, dass der Kreis eine klare Aussage über die Summe tätigen werde. Der OGS Länderzuschuss sei zunächst vorrangig vor dem Bildungspaket.