Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Planungszielen entsprechend der Sitzungsvorlage 61/051/2011 hinsichtlich des Standortes für eine mögliche zweigruppige Kindertageseinrichtung zu.

Spätere Erweiterungsmöglichkeiten auf eine mehrgruppige Einrichtung sollen geprüft und dargestellt werden.


Protokoll:

 

AL Rautenberg berichtet, dass es bei dem Projekt aus dem Bebauungsplan Nr. 164 "Düsseltalstraße/Karl-Niepenberg-Weg" um ein Verfahren handele, dass noch am Anfang stehe. Es sei im Verfahren des Kindergarten-Projektes aus dem Baugebiet festgelegt worden, dass ein Ortsteilspielplatz entstehen solle, das der Kindergartenstandort planungsrechtlich verschoben werde, um weitere Baugruppen entwickeln zu können.

 

AM Siebel möchte wissen, ob denn genügend Stellplätze berücksichtigt worden seien.

 

AL Rautenberg stellt dar, dass die Flächen noch genauer dargestellt werden müssten, aus seiner Sicht allerdings genügend Parkmöglichkeiten vorhanden seien.

 

Vors. Sack fragt an, ob auch Raum für eine größere Kita vorhanden sei oder nur für 2 Gruppen.

 

AL Rautenberg erörtert, dass es sich planungsrechtlich um einen Ersatzstandort handele. Die Flächen stünden nicht im Eigentum der Stadt. Da der Standort direkt neben einer Grünfläche läge, sei die Änderung städtebaulich als sehr sinnvoll zu bewerten.

 

1. Bgo Formella erläutert, dass für eine größere Einrichtung derzeit kein Geld vorhanden sei. Eine Verlagerung von Plätzen von Haan nach Gruiten halte sie für ungünstig, hier sei man mit der Ev. Kirche und der Caritas im Gespräch.

 

AL Thal ergänzt, dass der Kernpunkt der Darstellung die Verlagerung der bestehenden Planung darstelle. Durch die Verlagerung seien jedoch neue Optionen möglich. 2 Gruppen seien, im Hinblick auf die zu erwartende Bedarfslage im Grunde zu wenig. Es bleibe abzuwarten, wie die Bedarfslage sich real entwickele.

 

Stv. Goetze möchte wissen, ob durch die Veränderung des Bauvorhabens ein Veränderungsschlüssel der Kita-Plätze herbeizuführen sei, die der Bauträger tragen könne.

 

AL Rautenberg erklärt, dass gem. § 11 Abs. 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bei Folgenkostenverträgen große Kosten der Stadt an den Bauträger weitergegeben werden könnten. Hier handele es jedoch um kleine Differenzen zum ursprünglichen Vorhaben. Er habe rechtliche Bedenken bzgl. eines Kostenübertrags einer größeren Kita-Einrichtung gegenüber dem Bauträger. Der Bauträger müsse Rechtssicherheit in seinen Maßnahmen haben und die Angemessenheit eines Kostenübertrages müsse stimmen.

 

AM Dr. Pech regt an, mögliche Vergrößerungsoptionen bitte in die weitere Planung mit einzubeziehen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig