Beschluss:

 

„1./  Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 164 „Düsseltalstraße/Karl-Niepenberg-Weg“ wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.

       Das Plangebiet liegt in Haan-Gruiten, im südöstlichen Bereich des Baugebietes Hasenhaus. Es wird begrenzt von der Wohnbebauung "Zur alten Brennerei" im Norden, durch die K 20n im Osten, im Süden durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich der Wohnbebauung an der Gartenstraße und im Westen durch die Düsseltalstraße. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2./   Den Planungszielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt.

 

3./   Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB wird in Form einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung durchgeführt. Die Planunterlagen sind auf die Dauer von 14 Tagen öffentlich auszulegen."

 

 


Protokoll:

 

StOBR Rautenberg zeigt die Ziele der Planung auf. Neben der planungsrechtlichen Sicherung des Ortsteilspielplatzes Gruiten hat der Bebauungsplan eine geänderte bauliche Nutzung in den Baugebieten WA 6 und 10 sowie die Verlagerung des Kindergartenstandortes vom Karl-Niepenberg-Weg an die Düsseltalstraße zum Inhalt. Er erläutert die beabsichtigten Änderungen anhand von Plänen.

 

AM Kirchhoff fragt nach, ob die beabsichtigte Verschiebung des Kindergartens zu möglichen Einschränkungen führe.

 

StOBR Rautenberg antwortet, dass sich im Gegenteil durch das zusammenhängende Grundstück die Situation eher verbessere. Immissionsschutzrechtliche Probleme seien nicht zu erwarten, da Kinderlärm gemäß der gültigen Rechtssprechung als sozialadäquat hinzunehmen ist.

 

Stv. Rehm hält die im Bereich des WA 6 bisher vorgesehene mehrgeschossige Bebauung für ein wesentliches Element der damaligen Planung. Er schlage daher vor, nur die Verlagerung des Kindergartenstandortes und die Umnutzung der alten Fläche im Planverfahren aufzunehmen.

 

StOBR Rautenberg führt aus, dass die Umplanung im Bereich des WA 10 aufgrund der geänderten Marktsituation erfolgen solle. Es habe sich nach Aussage des Vorhabenträgers als schwierig erwiesen, in Gruiten Interessenten für Eigentumswohnungen zu finden, während die Nachfrage nach Eigenheimen (Reihenhäuser, Einzelhäuser) weiterhin hoch sei.

 

Stv. Becker fragt nach, ob es beabsichtigt sei, im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages den Vorhabenträger an den Kosten z.B. für den Spielplatz zu beteiligen.

 

StOBR Rautenberg erläutert, dass die Beträge für Infrastrukturkosten im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 138 abgelöst wurden. Rechtsgrundlage hierfür sei das Baugesetzbuch. Ob ggf. durch die Umplanung noch zusätzliche Kosten anfallen kann zu diesem frühen Planungszeitraum noch nicht abschließend geklärt werden.

 

Stv. Drennhaus sieht das Schwergewicht dieser Planung auch im Bereich des Kindergartens und des Spielplatzes. Auch er halte die angedachte Reihenhausbebauung für kritisch.

 

Stv. Straßburg signalisiert für die FDP-Fraktion Zustimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

zu Ziffer 1) und Ziffer 3) – einstimmig

 

zu Ziffer 2) – 11 Ja und 3 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen