Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Protokoll:

 

StOBR Rautenberg erläutert, dass der Getränkemarkt auf dem Eckgrundstück Nordstraße/Ellscheider Straße aufgegeben wurde und ein Eigentümerwechsel erfolgt ist. Der neue Eigentümer beabsichtige hier ein Wohn-/Geschäftshaus zu errichten. Gemäß dem für diesen Bereich rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 29 ist auf dem Grundstück jedoch nur die Errichtung eines Garagenhofes zulässig, wie es sich in der Örtlichkeit auch heute darstellt. Zur Umsetzung des Vorhabens ist daher zwingend die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Für den betroffenen Bereich wurde bereits 1995 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 148 mit der Zielsetzung beschlossen, im Eckbereich Nordstraße/Ellscheider Straße eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Durch den Eigentümer wurden bisher keine Konzepte zur Planänderung vorgelegt. Es erfolgten aber bereits intensive Gespräche, in denen dem Eigentümer das bestehende Planungsrecht und auch die bestehende Stellplatzproblematik verdeutlicht wurde. Da die Bebauungsabsichten nur durch die erforderliche Bebauungsplanänderung umgesetzt werden können, ist der Ausschuss an den weiteren Entscheidungen beteiligt.

 

Stv. Straßburg bittet darum, dass im Falle eines Bebauungsplanverfahrens auch der WLA bei der Entscheidung über einen städtebaulichen Vertrag mit eingebunden wird.