Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

„1.   Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 167 "Östliche Parkstraße" in der Fassung vom 29.04.2011 mit der Begründung  wird zugestimmt.

Das Plangebiet befindet sich in Haan-Gruiten. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ganz oder teilweise die bebauten Grundstücke östlich der Parkstraße, südlich beginnend mit dem Haus Nr. 2 (Gemarkung Gruiten, Flur 2, Flurstück 934) und nördlich endend mit dem Haus Nr. 22 (Gemarkung Gruiten, Flur 2, Flurstück 11/4) sowie Teile des Flurstücks 1677, Flur 2, Gemarkung Obgruiten. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung in der Sitzungsvorlage.

 

2.    Der beschlossene Planentwurf mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist gemäß § 13a (2) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.“

 

 


Protokoll:

 

Stv. Wollmann verweist auf die Ergänzungsvorlage 61/052/2011/1. Im Anschluss erläutert StOBR Rautenberg das bisherige Verfahren und die Ziele der Planung. Er verweist insbesondere darauf, dass die Umsetzung des Bebauungsplans im Bereich der Erschließung noch erhebliche private Vereinbarungen erforderlich macht. Die Ableitung des Schmutzwassers könne nicht in Richtung Parkstraße sondern müsse über das Baugebiet Hasenhaus erfolgen. Dies wurde durch eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan geregelt. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll vor der Sommerpause erfolgen, so dass dieser voraussichtlich im Herbst zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden könne.

 

Stv. Drennhaus fragt nach, warum die nördliche Erschließungsfläche unmittelbar entlang der östlichen Grundstücksgrenze verlaufe, während die weiter südlich liegende Fläche in 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze geführt werde.

 

StOBR Rautenberg erläutert, dass sich im Bereich des südlichen Erschließungsstiches eine bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 138 ausgewiesene Pflanzfläche befinde, die weiter festgesetzt werden solle.

 

Stv. Rehm teilt mit, dass sich die GAL-Fraktion enthalten werde, da sie die Bebauungsplanänderung nicht für erforderlich halte.

 

Stv. Drennhaus signalisiert für die SPD-Fraktion Zustimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

16 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen