Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 24, Enthaltungen: 7

Beschluss:

 

Der Antrag der SPD-Fraktion, den Ratsbeschluss zum Bürgerhaus aufzuheben, wird unter Berücksichtigung des letztmaligen Beschlusstextes mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Beschlusstext erhält folgende geänderte Fassung:

"Das Bürgerhaus Gruiten wird unter Vorbehalt der adäquaten Nutzbarkeit einer alternativen Versammlungsstelle in Gruiten zum 30.06.2012 geschlossen. Die Fläche ist zu vermarkten. Es sind umgehend Gespräche zur Sicherung einer alternativen Versammlungsstelle zu führen."

 


Protokoll:

 

Stv Pohler erläutert nochmal den Antrag der SPD-Fraktion vom 02.05.2011 auf Aufhebung des Ratsbeschlusses zum Bürgerhaus. Der Ratsbeschluss sei aufzuheben, da er gegen geltendes Recht verstoße. Die Mittelbereitstellung von  436.000 Euro in 2011 mit Sperrvermerk und Freigabe durch den HFA, finanziert durch Kreditaufnahme in 2011 sei aufgrund des Haushaltssicherungskonzept nicht zulässig. Darüber hinaus beanstandet er, dass in diesem Ratsbeschluss eine Koppelung an die Investitionsrücklage und eine ausschließliche Prüfung in Richtung Pfarrsaal beschlossen wurde.

 

Bm vom Bovert weist in diesem Zusammenhang auf sein Schreiben vom 09.05.2011  hin in dem er bereits einen Antrag der SPD-Fraktion vom 13.04.2011 abgelehnt habe, den entsprechenden Ratsbeschluss aufzuheben, da im betroffenen Ratsbeschluss weder eine Festlegung für den Pfarrsaal getroffen wurde, noch die Verwendung der Investitionsrücklage eine Kreditaufnahme darstellen würde, welche von der Kommunalaufsicht zu genehmigen sei.

 

Stv Ruppert schließt sich der Ansicht des Bürgermeisters an. Auch er sehe keinerlei Gründe die rechtfertigen würden, den Ratsbeschluss aufzuheben. Die Dinge seien entgegen der Ansicht der SPD-Fraktion auf einem guten Weg.

 

Stv Pohler teilt nicht die Auffassung von Stv Ruppert, da eine Kreditaufnahme notwendig sei. Im übrigen sei es nicht geboten, Interessenten Geldmittel in Aussicht zu stellen. Der Bürgermeister müsse den Beschluss von sich aus ablehnen bzw. beanstanden.

 

Stv Giebels ist über den Antrag der SPD überrascht und verweist auf einen einstimmigen Ratsbeschluss im 1. Teil, sowie einen mehrheitlichen Ratsbeschluss im 2. Teil, hinsichtlich des weiteren Umgangs mit dem Bürgerhaus. In ihrem Antrag wolle die SPD jedoch den gesamten Ratsbeschluss kippen. Für die CDU-Fraktion sieht er weder eine Rechtswidrigkeit, noch eine Notwendigkeit, der Aufhebung des Ratsbeschlusses zuzustimmen.

 

Stv Drennhaus führt aus, dass die beabsichtigten Zuschüsse in Höhe von 436.000 Euro die allgemeine Rücklage belasten würde, welche eine Kreditaufnahme erforderlich machen würden. Dies sei beim bestehenden Haushaltssicherungskonzept nicht möglich.

 

Stv Rehm erwünscht eine Stellungnahme von Bm vom Bovert, ob die heute nicht anwesende Kämmerin den finanziellen Auswirkungen zustimmen würde bzw. ob die Vorgehensweise mit ihr abgestimmt sei.

 

Bm vom Bovert bestätigt, dass die Vorgehensweise mit ihr abgestimmt sei.

 

 

Stv Drennhaus zitiert aus dem letzten Protokoll und äußert in Zusammenhang mit der Erhöhung des Liquiditätskredites Kritik am Verhalten von Bm vom Bovert.

 

Stv Wetterau weist darauf hin, dass es sich vorliegend um einen Kassenkredit handeln würde, welcher nicht die Zustimmung der Aufsichtsbehörde benötige. Es solle beim alten Beschluss bleiben.

 

Bm vom Bovert führt hierzu aus, dass die Haushaltsrechtlichen Vorgaben im Hinblick des HSK von der Landesregierung mittlerweile aufgeweicht seien und noch keine Bestimmungen vorlägen. Die derzeitige Diskussionslage könne sich durchaus noch ändern. Man habe bisher noch keine Kredite aufgenommen und man solle erst mal die weitere Entwicklung abwarten.

 

Stv Pohler verweist auf den Brief des Landrates und den darin enthaltenen finanziellen Vorgaben, die zu beachten seien. Eine zusätzliche Kreditaufnahme in Höhe von 436.000 Euro sei derzeit nicht zu schultern. Man solle realistisch bleiben. Die SPD habe mit den anderen Fraktionen ein gemeinsames Interesse zur Lösung der Probleme, auch einer Lösung zur notwendigen Finanzierung. Jedoch sollte derzeit kein fester Betrag möglichen Interessenten des Bürgerhauses in Aussicht gestellt werden. Im übrigen gäbe es ja auch noch ausstehende Projekte, wie Sportplatz Gruiten, die aufgrund der derzeitigen Haushaltslage auf Eis liegen würden.

 

Stv Lukat kommt noch einmal auf das Schreiben des Landrates zurück, wonach die Stadt Haan zum sparen verpflichtet sei. Man müsse jedoch sehen, dass die derzeitigen jährlichen Kosten für das Bürgerhaus höher seien, als die Aufnahme eines Kassenkredites über 436.000 Euro. Eine Beibehaltung des Bürgerhauses wäre insoweit schädlich. Der bestehende Ratsbeschluss sei richtig – da zukunftsorientiert.

 

Stv Kohl sagt das man nur in Gesprächen sei. Bisher sei nichts entschieden. Die Haltung der SPD wäre kontraproduktiv und führe zur Verunsicherung.

 

Stv Drennhaus hält die Ansicht von Stv Kohl für ein seltsames Demokratieverständnis. Der Antrag der SPD sei Aufgrund der Finanzierung von 436.000 Euro durchaus nachvollziehbar und richtig. Im übrigen frage er sich, wer in der neuen Versammlungsstelle dann Hausrecht habe, wenn der Vermieter z.B. Phoenix oder die Kirche ist. Im übrigen seien beim Ratsbeschluss zum Bürgerhaus 2 Beschlüsse vermischt.

 

Stv Wetterau liest den 2. Teil des Beschlusses zum Bürgerhaus vor und merkt an, dass mit dem Beschluss keinerlei Festlegung auf einen möglichen Interessenten verbunden sei, also ein neutraler Beschluss sei. Das Bürgerhaus sei seit langem eine finanzielle Belastung. Jedoch sei eine Versammlungsstätte für Gruiten notwendig. Die Rückstellung fürs Bürgerhaus sei vorhanden, werde jedoch nicht abgerufen.

 

Stv Giebels erläutert nochmal, dass der Beschluss zum Bürgerhaus nicht zu beanstanden sei. Man brauche eine gute Alternative zur jetzigen Versammlungsstelle.  Das politische Ansinnen der SPD sei anscheinend etwas anderes – z.B. auf die Bremse treten.

 

 

Stv Pohler weist die Äußerung zurück und fordert Stv Giebels umgehend auf, diese Äußerung zurück zu nehmen.

 

Stv Wasgien hält das Ansinnen der SPD – Schließung ja, Versammlungsstelle nein – in der Tat für ein Verhalten, welches die Interessen der Gruitener Bürger ausbremse.

 

Stv Holberg ruft dazu auf, diese Art der Diskussion  beenden. Die Beibehaltung des Bürgerhauses stelle ein Risiko dar. Nicht zuletzt auch im Interesse der Gruitener Bürger solle der Ratsbeschluss aufrechterhalten bleiben.

 

Stv Sack bemängelt das Zustandekommen des Beschlusses zum Bürgerhaus. Die GAL war in der damaligen Abstimmung bezüglich der 436.000 Euro Zuschüsse unterlegen. Man habe die hohe Summe als problematisch angesehen und deshalb dagegen gestimmt. Eine Rechtswidrigkeit des bestehenden Ratsbeschluss sei nicht zu erkennen In der Abstimmung über die Aufhebung des Ratsbeschlusses wolle man sich enthalten.

 

 Stv Ruppert weist darauf hin, dass die Höhe des beabsichtigten Zuschusses von 436.000 Euro, nicht zufällig genau der Höhe der jährlichen Instandhaltungskosten des Bürgerhauses entspräche.

 

Stv Pohler führt aus, dass die 436.000 Euro eine Rückstellung wären, die sich jedoch nicht im Stadtsäckel befänden und somit per Kredit aufgenommen werden müssten. Die SPD wolle auch eine Schließung des Bürgerhauses. Dazu wären bereits auf Initiative der SPD Gespräche mit der EVK, Bürgerverkehrsverein und der Walldorfschule aufgenommen worden. Die SPD in diesem Zusammenhang als "Bremse" zu bezeichnen, wäre eine infame Unterstellung. Wer im Übrigen meine, die Vermarktung des Grundstückes würde Geld in die leeren Kassen spülen ist im Irrtum. Es handele sich vorliegend nur um Schuldenregulierung.

 

Nach Stv Lukat  sorge Stv Pohler mit seinen Einwendungen für eine Großgemengelage herbei, die zu nichts anderem führe, außer sich im Kreis zu drehen. Sie befürwortet eine sofortige Abstimmung.

 

Bm vom Bovert regt an in dem Beschluss über die Aufhebung des Ratsbeschlusses zum Bürgerhaus den Beschlusstext dahingehend abzuändern, dass keine Aussagen über Art und Höhe von Zuschuss-Zahlungen, sowie über Sperrvermerk u. Freigabe getroffen würden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:   12 Stimmen     Enthaltungen:   7 Stimmen    Nein:   24 Stimmen