StOVR Thal informiert über die Themen: Budget des SBR, Hallenbadrampe und die Besetzung des Versicherungsamtes.

 

Der Haushaltsplan 2011 sehe vor, dass das Budget in Höhe von 3.000,00 € für den SBR bis 2014 gleich bleiben solle. Allerdings sei dies für die Jahre ab 2012 nicht verbindlich. Man dürfe nicht vergessen, dass sich die Stadt Haan im Nothaushalt befinde.

 

Darüber hinaus sei die Hallenbadrampe lange Zeit umstritten diskutiert worden, wobei sich der Rat dafür ausgesprochen habe, diese zu bauen. Der Bau der Rampe wurde allerdings auf ungewisse Zeit, aufgrund der schlechten finanziellen Situation der Stadt verschoben.

 

Das Versicherungsamt sei bis vor kurzem mit zwei Damen besetzt. Insgesamt habe der Stellenumfang für diese Aufgabe 0,9 betragen. Nach den Haushaltsplanberatungen sehe der Stellenplan 2011 eine Reduzierung auf 0,4 Stellenanteilen vor.

Ende April 2011 sei eine Kraft in ein anderes Aufgabengebiet umgesetzt worden.

Die Deutsche Rentenversicherung biete jedoch alle zwei Wochen am Dienstag Nachmittag Serviceangebot von vier Stunden an. Die Verwaltung wolle sehen, ob es erweitert werde könne.

Ferner sei die Antragsaufnahme nun per IT-Einsatz möglich, was den Arbeitsaufwand senke.

Der personelle Abbau und die Möglichkeit der Elektroniknutzung seien u.a. Gründe gewesen, die Sprechstunde in Gruiten aufzuheben.

 

Frau Wollmann fragt nach, wie viele Anträge bis jetzt elektronisch aufgenommen wurden.

 

StOVR Thal informiert, dass es vom 03.06.2011 bis zum 14.06.2011 zehn Rentenanträge gewesen seien. Die Anzahl der Kontenklärungen und diverser Auskünfte seien nicht dokumentiert.

 

Der Vorsitzende erkundigt sich nach den Wartezeiten und dem entstandenen Rückstau.

 

StOVR Thal erklärt, dass es natürlich Auswirkungen gebe, da der Personaleinsatz halbiert worden sei. Es gebe keine offene Sprechstunde mehr, d.h. es werde nach Terminvereinbarung gearbeitet. Auf der anderen Seite sei dies eine Frage der originären Zuständigkeit. Die Rentenversicherungsangelegenheiten werden im Auftrag wahrgenommen. Der frühere Service ginge über die Pflichtaufgabe hinaus. Aufgrund der finanziellen Situation sei die Verwaltung gezwungen, sich auf die Aufgaben der Gesetzeslage zu beschränken.

 

Herr Sattler teilt mit, dass man sich über die Auslegung der  §§ 92, 93 SBG IV streiten könne. Seines Erachtens nach, müssten die Bürger auch beraten und betreut werden.

 

StOVR Thal berichtet, dass nach einer Prüfung politisch so entschieden worden sei. Nun müsse man das Optimum aus dieser Situation ziehen.

 

Frau Altmann fasst zusammen, dass es außer dem Serviceangebot der Deutschen Rentenversicherung keine Sprechstunde gebe.

 

StOVR Thal betont, dass die Deutsche Rentenversicherung auch nur mit Terminen arbeite.

 

Frau Wollmann stellt fest, dass diese Vorgehensweise bedauerlich, aber zur Zeit notwendig sei. Die elektronische Bearbeitung halte sie für sinnvoll, aber auf diese Weise könne den Betroffenen menschlich gesehen nicht geholfen werden. Bei manchen Fällen, z.B. bei einem Sterbefall, sei eine Beratung unabdingbar.

Sie fragt nach, ob die Telefonnummern von den Sachbearbeitern der Stadt und der Rentenversicherung bekannt gegeben werden könne, z.B. bei der Telefonzentrale.

 

StOVR Thal versichert, dass die Telefonnummern der zuständigen Kräfte bekannt seien und auch aushingen. 

 

Der Vorsitzende fragt, ob der Antrag bzgl. des Baus der Hallenbadrampe aufgehoben oder geschoben worden sei.

 

StOVR Thal informiert, dass seines Wissens nach dieser geschoben und nicht politisch aufgehoben  worden sei.