Nachtrag: 06.06.2011

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt für den Jahresabschluss 2009 der Stadt Haan den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 101 Abs. 3 und 4 GO NRW.

 

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Jahr 2009.

 

3. Der im Haushaltsjahr 2009 entstandene Jahresfehlbetrag von 11.192.198,92 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.

 

4. Eine Empfehlung für die Ratsmitglieder, gem. § 96 Abs. 1  GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2009 vorzuschlagen, wird noch nicht erteilt, sondern im nächsten Rechnungsprüfungsausschuss nochmals beraten.


Protokoll:

 

Herr von der Kluse trägt seine Präsentation zum Jahresabschluss 2009 der Stadt Haan vor (siehe Bericht Jahresabschluss 2009 in der Anlage). Er gibt im Anschluss Erläuterungen zum Bewertungsunterschied des Gutachtens der Stadtwerke und der Bilanz der Stadt Haan bezüglich des Hallenbades. Der Unterschied sei durch die verschiedenen Zielsetzungen zu erklären. Für die Bilanz sei gesetzlich zwingend ein zum Zeitpunkt der Bilanzierung dokumentierter gutachtlich ermittelter Zeitwert abzubilden. Das Gutachten der Stadtwerke ermittle dagegen einen Wert, der Instandhaltungen für die nächsten 25 Jahre Betriebsdauer mit einrechne.

 

Stv Vossieg weist darauf hin, dass im BGA Hallenbad der Anschaffungswert fortgeschrieben werden müsse, also der Steuerwert des Objektes.

 

1. Bgo Formella gibt Erläuterungen zum steuerlichen Querverbund. Sie hofft bis zum nächsten AK-Strategie am 28.07.2011 weitere Daten hierzu vorlegen zu können.

 

Die Vorsitzende Frau Lerch bedankt sich bei Herrn von der Kluse für den Vortrag.

 

Stv Dr. Grässler fragt nach, warum der Jahresabschluss 2009 erst jetzt vorliege, er habe schon mit dem Jahresabschluss 2010 gerechnet.

 

Herr von der Kluse erklärt, dass die umfangreichen Arbeiten zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz, sehr viel Zeit in Anspruch nähmen. Die Stadt Haan läge jedoch mit dem Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses 2009 gut im Rennen. Andere Gemeinden hätten noch nicht mal die Eröffnungsbilanz erstellt.

 

Stv Lukat kann sich die, teilweise stark abweichenden Beträge bei den Einzelpositionen nicht erklären.

 

1. Bgo Formella erläutert, dass diese Schwankungen verschiedentliche Ursachen, wie geänderte Zuordnungen, Kosten für Gutachten etc., als Ursache haben könnten.

 

Stv Wetterau schlägt vor, aufgrund der vielfach auftretenden Rückfragen bezüglich der Einzelpositionen, dem Dezernat II eine detaillierte Liste mit Fragen zur Beantwortung vorzulegen.

 

1. Bgo Formella verspricht eine zügige Beantwortung der Fragen, sobald diese vorliegen würden.

 

Stv Dr. Grässler äußert sich dahingehend, dass er aufgrund der gravierenden Abweichungen erwartet habe, dass hierzu seitens der Wibera Begründungen erfolgen würden.

 

Laut Herrn von der Kluse beinhaltet die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 nicht jede Einzelposition.

 

Stv Dr. Grässler wendet sich an Frau Formella und fragt sich, was denn nun die Ausschussmitglieder mit dem "Zahlenfriedhof" anfangen sollten.

 

1. Bgo Formella entgegnet Stv Dr. Grässler, dass sie sich ausdrücklich gegen den Begriff "Zahlenfriedhof" verwahre. Diese Äußerungen wären keine Gesprächsgrundlage.

 

Stv Drennhaus wünscht für den Jahresabschluss 2010, aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen, eine Aufstellung der Einzelpositionen. Das Zahlenwerk zum Jahresabschluss 2009, würde er nicht als Zahlenfriedhof bezeichnen wollen.

 

Stv Vossieg möchte, dass das Angebot der 1. Bgo Formella, Teilrechnungen detailliert vorzulegen, auf drei Fragen pro Fraktion beschränkt wissen.

 

Stv Dr. Grässler möchte, dass bei gravierenden Änderungen zum Haushaltsplan, die Verwaltung dies zukünftig, deutlich kenntlich macht.

 

1. Bgo Formella führt aus, dass es im Vorfeld keinerlei Anfragen seitens der Politik zu dieser Thematik gegeben habe. Die Verwaltung wäre jedoch, wie bereits im zuvor erläutert bereit, auftretende Fragen entsprechend abzuarbeiten. Jedoch könne man, aufgrund der derzeitigen Personalsituation, nicht alles auf einmal regeln. Man würde etwas Zeit hierfür benötigen.

 

Stv Pohler versteht die ganze Aufregung nicht. Man könne doch Fragen an die Verwaltung zur Klärung stellen und bekäme sie dann auch beantwortet. Ansonsten sollte man der Testierung der Wibera vertrauen.

 

Stv Lukat merkt an, dass sie eigentlich nur Erläuterungen zu einzelnen Positionen gewünscht hätte. Ein oder zwei Beispiele hätten ihr dafür gereicht.

 

Stv Drennhaus stellt an 1. Bgo Formella die Frage, ob die derzeitige Personalsituation auf die Personaldeckelung, oder auf den Krankenstand zurück zu führen sei.

 

1. Bgo Formella erläutert, anhand von Beispielen in ihrem Dezernat, warum es derzeit zu Personalengpässen komme. Die Engpässe wären sowohl auf die derzeitige Urlaubsperiode, als auch auf plötzlich auftretende Erkrankungen zurück zu führen.

 

Bm vom Bovert möchte gerne die Emotionen aus der Diskussion nehmen. Kernfrage sei doch, ob derartige Abweichungen bei den Einzelpositionen die Testierung in Frage stellen könne.

 

Herr von der Kluse stellt hierzu fest, dass der Bericht über die  Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2009 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2009 zutreffend sei und es keine Beanstandungen gäbe. Die hier diskutierten Abweichungen bei den Einzelpositionen seien Einzelfälle und wären nachprüfbar.

 

Vorsitzende Frau Lerch möchte zur Abstimmung kommen und schlägt vor, die Absätze eins bis drei des Beschlussvorschlages zu beschließen und über die Entlastung des Bürgermeisters im Anschluss an den nichtöffentlichen Teil zu beraten.

 

Bm vom Bovert weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verweigerung der Entlastung des Bürgermeisters nur bei Verfehlungen erheblicher Art zu erwägen sei. Es würde ihn schon befremden, wenn hierüber nicht abgestimmt und keine Entlastung stattfinden würde.

 

Während aus TOP ö1 die Absätze 1-3 einstimmig beschlossen wurden, wird einvernehmlich Absatz 4 im Anschluss an TOP n11 öffentlich beraten.

 

Nachdem nach TOP n11 wieder die Öffentlichkeit wiederhergestellt wurde, wird anschließend über den Absatz 4 des Beschlussvorschlages zu TOP ö1 beraten.

 

Vorsitzende Frau Lerch schlägt nach kurzer Beratung vor, die Entlastung des Bürgermeisters gemäß Absatz 4 des Beschlussvorschlages zu TOP ö1 nicht zu empfehlen, sondern im nächsten Rechnungsausschuss hierüber erneut zu beraten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Abs. 1

einstimmig

 

Abs. 2

einstimmig

 

Abs. 3

einstimmig

 

Abs. 4

einvernehmlich