Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 6, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

„Für die weitere Planung (Ausführungsplanung) und Realisierung der Straßenausbauten „Bismarckstraße“ und „Wilhelmstraße“ werden alle drei von der Verwaltung vorgeschlagenen Varianten in einer Bürgeranhörung vorgestellt und anschließend zur Freigabe an den PlUVA verwiesen.“


Protokoll:

 

Stv. Bogatzki streicht heraus, dass es sich beim vorliegenden Vorhaben um reinen Erhaltungsaufwand für Straßen handele, die bislang immer vom BVFA freigegeben worden seien und möchte wissen, welche Probleme die SPD-Fraktion sehe.

 

Stv. Pohler ist der Ansicht, dass in vielerlei Hinsicht der Sachverstand des PlUVA benötigt werde. Als Beispiel nennt er die zunehmende Nutzung der Bismarckstraße als Umgehungsstraße durch viele Solinger.

 

Bgo. Buckesfeld verweist auf die bislang seit dem Jahre 2003 erfolgreiche Geschäftsgrundlage, den BVFA mit Straßenplanungen im Bestand zu befassen und das in der Vergangenheit auf diese Art und Weise erfolgreich abgearbeitete Straßenschadenskataster. Der PLUVA wurde bisher aktenkundig bei der Neuplanung von Straßen eingebunden, die weitere, parallele Beteiligung eines Ausschusses verzögere die Umsetzung. Die SPD stelle hierdurch die Geschäftsgrundlage der letzten 5 Jahre zwischen Verwaltung und Politik ohne Not in Frage. Alle vorgestellten Varianten seien in einem bestehenden Budget kalkuliert.

 

Stv. Straßburg erklärt, die FDP-Fraktion unterstütze den Antrag der SPD-Fraktion, weil im vorliegenden Fall ein erheblicher Eingriff in den Verkehrsablauf stattfinde und die Bürger nicht frühzeitig beteiligt wurden.

 

AM Ziess schlägt vor, in beiden Fällen die Variante I freizugeben, dann sei der PlUVA nicht tangiert und dessen Beteiligung könne entfallen.

 

AM Müller besteht auf der vorhandenen Kompetenz des BVFA. Die Verwaltung habe keinesfalls Fehler gemacht. Er halte es für falsch, nur die Anwohner zu beteiligen, die ein privates und nicht immer objektives Interesse an ihrer Straße hätten.

 

Stv. Bogatzki möchte eine evtl. Verlagerung der Ausschusskompetenzen erst nach der Neuwahl im kommenden Jahr diskutieren, damit die Nachfolger nicht mit den Entscheidungen ihrer Vorgänger arbeiten müssen. Die CDU-Fraktion unterstütze in beiden Fällen die Variante I mit der Maßgabe, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine größtmögliche Anzahl an Stellplätzen zu erhalten bzw. zu schaffen.

 

Stv. Pohler stellt für die SPD-Fraktion den folgenden Antrag: „Für die weitere Planung (Ausführungsplanung) und Realisierung der Straßenausbauten „Bismarckstraße“ und „Wilhelmstraße“ werden alle drei vorgeschlagenen Varianten in einer Bürgeranhörung vorgestellt und anschließend zur Freigabe an den PlUVA verwiesen.“

 

Bgo. Buckesfeld bittet die SPD um einen konkreten Vorschlag zur Änderung der Zuständigkeitsordnung, die Zuständigkeit im vorliegenden Fall müsse der HFA klären.

 

Stv. Lukat äußert Zweifel, ob es der SPD bei ihrem Antrag allein um die Sache gehe, da seit Erscheinen der Vorlage genügend Zeit gewesen wäre, dies frühzeitig zu beantragen.

 

Bgo. Buckesfeld schlägt vor, die Verwaltung erarbeite einen Vorschlag zum künftigen Geschäftsprozess bzw. einer Neuregelung der Zuständigkeitsordnung.

 

Stv. Ruppert bekräftigt für die FDP-Fraktion, dass bei derart einschneidenden Eingriffen in die Verkehrsführung der PlUVA zu beteiligen und im Sinne einer basisdemokratischen Beteiligung die Bürger zu allen dargestellten Varianten zu hören seien. Der hieraus resultierende Zeitverzug sei im Sinne der Sache gerechtfertigt.

 

AM Ziess stellt die Daseinsberechtigung des BVFA in Frage.

 

Abschließend erklärt Bgo. Buckesfeld, die Verwaltung erkenne im bloßen Abarbeiten des Straßensanierungsprogramms keine „besondere Bedeutung“, wie in der Zuständigkeitsordnung gefordert.

 

Als weitergehender Antrag gelangt der o.a. Antrag der SPD-Fraktion zuerst zur Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Alternativantrag der SPD-Fraktion mit 8 Ja- und 6 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen