Beschluss:

 

„Die Anregungen der ortsansässigen Unternehmen zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Landstraße werden zur Kenntnis genommen. Nach Prüfung der Vorschläge ergeben sich keine umsetzbaren Maßnahmen, die im Rahmen der Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes für die Landstraße aufgenommen werden können.“

 

 


Protokoll:

 

Stv. Straßburg erklärt, der Antrag habe sich erledigt, da die Querungshilfe beschlossene Sache sei und könne nun ruhen. Dennoch gebühre der Verwaltung Dank für eine informative Vorlage.

 

TA Mering berichtet, die Aufträge für die Querungshilfe auf der Landstr. seien erteilt, die Pflasterarbeiten begännen in der kommenden Woche. Wenig später erfolge die Lieferung der Einzelelemente und deren Installation. Der Firma Ostermann wurde ein Konzept über die Zufahrts- / Ausfahrtsregelung übergeben, welches dort derzeit geprüft werde.

 

AM Schniewind möchte wissen, ob es vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen außer des Zeichens 306 gebe, die die Ausweisung von Tempo 30 erlaubten.

 

TA Mering betont, dass in Gewerbegebieten die Beschränkung auf Tempo 30 nicht erlaubt sei.

 

AM Schniewind erachtet die Einmündung Landstr. / Kampheider Str. als prädestiniert für die Einrichtung eines Kreisverkehrs.

 

TA Mering streicht heraus, der Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehr sei nicht angebracht, da es sich nicht um einen Unfallhäufungspunkt handele.

 

AM Heinze zeigt sich erfreut über die pragmatische Vorgehensweise der Verwaltung in Sachen Sicherheitskonzept Landstraße, die das Einschalten eines Ingenieurbüros überflüssig mache. Die vorgeschlagene Ein- / Ausfahrtsregelung für Ostermann entspreche der Düsseldorfer Lösung für das IKEA-Möbelhaus und sei zu begrüßen.

 

Stv. Pieper erhebt Bedenken gegen die Ostermann-Ausfahrt auf die Kampheider Str., vor der Landstr. werde es vor allem in den Stoßzeiten zu Staus kommen.

 

TA Mering erwidert, der weit überwiegende Teil des Ostermannverkehrs führe in Richtung zur Autobahn ab. Gleichwohl könne ein Rückstau infolge der Linksabbieger auf der Kampheider vor der Einmündung in die Landstraße nicht ausgeschlossen werden.

 

Stv. Straßburg sieht eine Überlastung der Kampheider Str., die 3 Arten von Verkehr abzuleiten habe: den Ostermann-Parkplatz-Verkehr, Anwohnerverkehr aus dem Bereich Sonnenschein/Widerschein/Kneteisen und den Solinger Verkehr zur A 46. Weiterhin berichtet er, dass der Ostermann-Ausfahrtsverkehr dazu neige, weit auf den Bürgersteig / Radweg auszufahren, was zu Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrern führe.

 

Herr Bürgel wirft ein, dass sich in der Vergangenheit an der genannten Einmündung wiederholt Unfälle, wenn auch größtenteils Bagatellfälle, ereignet hätten, und das Ostermann-Parkplatz-Konzept wie auch die Einrichtung eines Kreisverkehrs bedenkenswert seien.

 

Stv. Greeff meint, das vielfach monierte langsame Fahren der LKW auf der Landstr. resultiere aus der Suche nach den Einfahrten zu den Firmen. Darüber hinaus warne er vor einer Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Kampheider Str. / Landstr. Noch mehr Solinger Verkehr in Richtung A 46 werde damit angelockt. Auch ein Linksabbiegeverbot für den Solinger Verkehr in die Kampstr. dürfe kein Denkverbot sein.

 

AM Koziol kann dem Nothaushalt somit auch etwas Gutes abgewinnen: Die Verwaltung habe Kontakt zu den ansässigen Firmen aufgenommen und nach gemeinsamen Lösungen gesucht.

 

AM Schniewind sieht im Verlauf der Diskussion ein Argument für die Einrichtung eines Kreisverkehrs an besagter Stelle. Generell bitte er die Verwaltung, verkehrliche Verbesserungen vor dem Eintritt eines Unfallereignisses vorzunehmen.

 

Stv. Stracke berichtet, die Einfädelungsspur auf der Landstr., die dazu diene, den Linksabbieger-Verkehr aus der Kampheider Str. flüssiger aufzunehmen, werde von den Autofahrern nicht genutzt bzw. verstanden.

 

AM Schniewind ist der Ansicht, durch eine Änderung der Grünphase für die Linksabbieger an der Kreuzung Landstraße/Autobahn/L 357, könne der Rückstau auf der Landstraße und damit der Verkehr Richtung Autobahn entzerrt werden. Infolge der derzeitigen kurzen Grünphase blockierten die Linksabbieger auch die Fahrspur der Geradeausfahrer.

 

AM Heinze mahnt ein umsichtiges Vorgehen bei der Umgestaltung großer Knotenpunkte an und sieht die minimale Leistungssteigerung eines Einmündungsbereiches durch einen Kreisverkehr nicht als gerechtfertigt an, wenn dazu ein unverhältnismäßiger Flächenverbrauch erfolgen müsse.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich