Protokoll:

 

Stv. Stracke erkundigt sich nach derzeit laufenden Kanalreinigungen im Stadtgebiet.

 

TA Mering führt aus, eine regelmäßige Reinigung der Abwasserkanäle sei gesetzlich vorgeschrieben. Diese würden anlassbezogen angefahren, es gelte der Grundsatz: Schmutzwasser- vor Regenwasserkanal. Insgesamt würden jedes Jahr ca. 60 km Kanal im Stadtgebiet gereinigt.

 

AM Schniewind berichtet über Blumenkübel auf dem Radweg der Königgrätzer Str. und fragt, aus welchem Grund die Verwaltung diese aufgestellt habe.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zur Kirmeszeit wird die Königgrätzer Str. zwischen Kirchstr. und Turnstr. als Einbahnstraße ausgewiesen. Um die Rad fahrenden Schüler nicht in den Gegenverkehr der Kirchstr. zu leiten, werden die Kübel regelmäßig aufgestellt.