Sitzung: 04.10.2011 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1
Beschluss:
"Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Beschlussvorlage zur außerplanmäßigen Mittelbereitstellung des Defizits in Höhe von 68.000 Euro (Guten-Tag-Loben-Str. + Parkstraße), für die nächsten Sitzungen des HFA sowie des Rates zu erstellen.
"Der Jugendhilfeausschuss fordert den
Rat auf, ausreichend Mittel in den Haushalt 2012 einzustellen, um die im Rahmen
der bis 2013 befristeten Betriebserlaubnisse eingerichteten Kindergartenplätze
für unter Dreijährige weiter durch die Träger anbieten zu können und die
hierfür erforderlichen Sachvoraussetzungen zu schaffen sowie für die
notwendigen Investitionen zur Realisierung der vom Rat beschlossenen
Bedarfsdeckungsquote von 37 % für Kinder im Alter von unter drei Jahren."
Protokoll:
1. Bgo Formella erklärt dem Ausschuss, dass man die Vorlage als Tischvorlage erst heute habe vorgelegen können, weil die Verhandlungen mit den Trägern bis heute geführt worden seien. Die Baumaßnahmen „Breidenhofer Str.“ und „Gutten-Tag-Loben-Str.“ durch eine Mischfinanzierung aus Mitteln des Nachtragshaushaltes des Landes 2010 und dem Sonderprogramm 2011/2012 zu finanzieren, sei vom Land leider abgelehnt worden. Daher sei eine teilweise Rückerstattung von Fördermitteln aus dem Nachtragshaushalt 2010 des Landes erfolgt. Der geplante Ausbau „Breidenhofer Str.“ mit 22 Plätzen könne aus den Mitteln des Sonderprogramms wegen der vorgegebenen Frist in 2011 nicht realisiert werden. Hingegen sei der Ausbau „Gutten-Tag-Loben-Str.“ (10 zusätzliche Plätze) teilweise aus Mitteln des Sonderprogramms 2011 (60.000 €) und dem kompletten Sonderprogramm 2012 (120.000 €) bei einer bestehenden Finanzierungslücke (rd. 50.000 €) möglich. Die Unterdeckung für die Maßnahme in der „Parkstr.“ (18.000 €) solle als außerplanmäßige Mittelbereitstellung auf den Weg gebracht werden, falls keine andere Finanzierung möglich sei.
Herr Thal erläutert,
mit Bescheid vom 22.12.2010 habe das Land aus dem Nachtragshaushalt 2010 der
Stadt rd. 252.500 Euro zugewiesen mit der Bestimmung, die Mittel müssten bis
zum 15.09.2011 vom Letztempfänger verausgabt sein. Die Verwaltung habe die
Maßnahmen Friedrichstr. und Breidenhofer
Str. für dieses Programm angemeldet, letztere in Absprache mit dem
Landesjugendamt, da für die Restfinanzierung aus Bundesmitteln für das Frühjahr
2011 ein Bescheid über die Gesamtfinanzierung in Aussicht gestellt worden sei.
Diese Bescheiderteilung sei nicht erfolgt.
Mit Bescheid vom 22.06.2011 habe
das Land der Stadt aus dem Sonderprogramm 2011 / 2012 für 2011 rd. 198.000 Euro
und für 2012 rd. 119.000 Euro zugewiesen. Die Förderrichtlinien würden eine
Mischfinanzierung mit Mitteln aus dem Nachtragshaushalt nicht zulassen, eine
Kombination der Mittel aus dem Sonderprogramm 2011 mit denen aus 2012 sei
zulässig.
Die Verwaltung habe sich im Sommer
ans zuständige Ministerium gewandt, um zugunsten der Breidenhofer Str, die
"Mischfinanzierung" zu ermöglichen. Das Ministerium habe die
Rahmenbedingungen nicht geändert. Das Ministerium führte aus, zur Schaffung
eines bedarfsgerechten Angebots im Hinblick auf den Rechtsanspruch ab
01.08.2013 blieben die Kommunen in der Pflicht.
Aus Sicht des Fachamtes habe die
veränderte Förderpraxis - in 2011 sei in Haan keine Förderung nach den
bisherigen Richtlinien mehr erfolgt - mit erheblich er
erschwerten Rahmenbedingungen den
U 3-Ausbau beeinträchtigt. Ein bedarfsgerechter U 3-Ausbau im Hinblick auf den
kommenden Rechtsanspruch werde ein erhebliches finanzielles Engagement der
Stadt erfordern.
Am Dr. Pech schließt sich den Ausführungen von Herrn Thal insoweit an, dass das Land bzw. Bund anscheinend erwarten würden, dass bereits im Zeitpunkt der Auflegung von Förderprogrammen die Kommunen bereits Planungsdaten im Schrank hätten, die finanziellen Vorleistungen erbringen könnten und dann kurzfristig gebaut werden könne. Dies sei unrealistisch, die Förderprogramme zu unübersichtlich.
AM Argow hat bezüglich des Berichts aus der AG 78 Fragen, wie entsprechende Strategien für den U3-Ausbau entwickelt werden könnten.
1. Bgo Formella erläutert, dass hierzu Gespräche mit allen Trägern ab Mitte Oktober geführt würden.
Nach Ansicht des Vorsitzenden Stv Sack seien parallel mehrere Planungen auf den Weg zu bringen.
Stv Andres-Zindler möchte wissen, wann der genaue Termin für die Zusammenkunft mit den Trägern sei und welche konkrete Themen behandelt würden.
1. Bgo Formella informiert, dass entsprechende Informationen hierzu frühzeitig kommen würden.
Herr Thal erläutert,
bei entsprechender Beschlussfassung heute werde die Verwaltung für den
kommenden HFA und Rat eine Vorlage hinsichtlich der Defizitabdeckung für die
Maßnahmen in der Guttentag-Loben-Str. und Parkstr. vorlegen.
Der Vorsitzende Stv Sack geht noch einmal auf den Gesamtkomplex der Förderung ein und fordert, dass der Rat der Stadt hierbei die Prioritäten setzen müsse, um diese Dinge zu einem Erfolg zu führen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Ja: 11 Nein: 0 Enthaltungen: 1