Beschluss:
„Der Jahresabschluss 2009 der Stadt Haan wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
Der im Haushaltsjahr 2009 entstandene Jahresfehlbetrag von 11.192.198,92 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.
Die Ratsmitglieder entlasten gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2009.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig