Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Straßenreinigung im Stadtgebiet mittels Großkehrmaschine europaweit
zu den bisherigen Konditionen, ergänzt um zusätzliche Vorgaben zur
Wildkrautentfernung und Laubhaufenentfernung, auszuschreiben und den Auftrag
mit Wirkung zum 01.01.2013 für die Dauer von 8 Jahren zu vergeben. Die
Ausschreibung wird durch ein Fachbüro begleitet.
Die Kleinkehrmaschine wird weiterhin
durch den städtischen Bauhof betrieben.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig