Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

„Die Stelle der/des Technischen Beigeordneten wird entsprechend der Anlage 2 unter der Prämisse, die Worte „von Vorteil“ gegen „wünschenswert“ zu tauschen, ausgeschrieben.“ 

 

 


Protokoll:

 

Bgm. vom Bovert verweist auf die Tischvorlage. Vor dem Hintergrund der Finanzsituation der Stadt rege der Kreis an, die Ausschreibung nach A 14/ A 15 durchzuführen und bezieht sich dabei auf die Eingruppierungsverordnung des Landes NRW, die für eine Gemeinde bis 30.000 Einwohner keine zwingende Ausschreibung einer solchen Stelle nach A 15 erfordere. Die Verwaltung sei aber skeptisch, einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter für A 14 zu erhalten.

 

Stv. Pohler wirft ein, Haan habe inzwischen beständig über 30.000 Einwohner, daher sei die Anregung des Kreises als gegenstandslos anzusehen.

 

Bgm. vom Bovert legt die unterschiedlichen Methoden zur Ermittlung der Einwohnerzahl dar und meint, dass ein Überschreiten der 30.000 Einwohner-Marke nicht in allen Statistiken so klar sei.

 

Stv. Wetterau möchte die Stelle gemäß Empfehlung des Kreises ausschreiben und dann je nach Qualifikation der Bewerber über die endgültige Besoldung entscheiden.

 

Dies erscheint Stv. Ruppert nicht zielführend, da eine ausreichend qualifizierte Persönlichkeit sich nicht für A 14 in Haan bewerben werde.

 

Auch Stv. Herder ist der Ansicht, dass die Besoldungshöhe die angeforderten Qualitäten widerspiegeln müsse und eine nachträgliche Anpassung der Besoldung ausscheide. Schon ein wirklich qualifizierter Jugendhilfeplaner konnte aufgrund der zu geringen Entlohnung nicht für Haan gewonnen werden.

 

Stv. Stracke legt dar, A 13 sei die Eingangsbesoldung des höheren Dienstes. Niemand mit A 14 werde für die gleiche Besoldung nach Haan wechseln. Die Stelle sollte nach A 15 ausgeschrieben werden.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig