Beschluss:

 

„1.     Der Leistung einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung für 2011 in Höhe bis zu 74.000 € für Planungskosten für die Sanierung des Sportplatzes in Gruiten im Produkt 080120 –Sportplätze- wird zugestimmt.

 

2.      Die Maßnahme soll in das Investitionsprogramm 2012 des Haushaltsplanes 2012 aufgenommen werden.“

 

 

 

 


Protokoll:

 

Bgm. vom Bovert verweist auf die Tischvorlage der Verwaltung, in der die weitere Vorgehensweise für den Fall eines positiven Beschlusses dargelegt werde.

 

1. Bgo. Formella ergänzt, der Sachstand sei mit der Kommunalaufsicht besprochen worden.

 

Nachdem 1. Bgo. Formella auf Anfrage von Stv. Dr. Gräßler eine Auftragsvergabe schon im Januar 2012 wegen des bis dahin nicht vorliegenden Ratsbeschlusses zum Haushaltsplan für das Jahr 2012 ausgeschlossen hatte, ergeht seitens Stv. Dr. Gräßler die Bitte an die Verwaltung, vor Haushaltseinbringung eine gemeinsame Sitzung von Schul- und Sport- sowie Bau-, Vergabe-, Verkehrs- und Feuerschutzausschuss einzuberufen, dort die Ausschreibungsergebnisse zu besprechen und eine Freigabe unter dem Vorbehalt der nachfolgenden Genehmigung durch die Kommunalaufsicht zu erteilen, um das Verfahren so gut wie möglich zu beschleunigen.

 

Stv. Pohler beantragt seitens der SPD-Fraktion den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass unter Ziffer 1 das Wort „von“ durch die Wörter „bis zu“ ersetzt wird. Damit werde die Verwaltung aufgefordert, möglichst unter dem Wert von 74.000 € zu bleiben.

 

Zum geänderten Beschlussvorschlag besteht Einvernehmen.

 

Bgm. vom Bovert betont, die Verwaltung sei stets bemüht, die wirtschaftlichste Variante ausfindig zu machen.

 

Auch Stv. Herder erklärt für die UWG-Fraktion, die Kosten müssten nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Nothaushaltes so gering wie möglich gehalten werden. In diesem Zusammenhang bitte er die Verwaltung, Kontakt mit den Städten Solingen und Monheim aufzunehmen. Dort konnten Kunstrasenplätze wesentlich billiger errichtet werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Auf der Bezirkssportanlage in Baumberg wurde nur der Tennenbelag der Platzfläche entfernt und ein Kunststoffrasen aufgebracht. Weitergehende Arbeiten erfolgten nicht, da die Bezirkssportanlage in voraussichtlich 3 Jahren vom jetzigen Standort an anderer Stelle im Stadtgebiet verlegt werden soll.

 

Stv. Drennhaus möchte wissen, ob die aus Altersgründen erloschene öffentliche Bestellung des Gutachters Einfluss auf die Gültigkeit oder Qualität des Gutachtens befürchten lasse. Weiterhin bittet er um Mitteilung, welche Kosten für das Gutachten fällig wurden und von welcher Haushaltsstelle dies bezahlt worden sei.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die aus Altergründen erloschene öffentliche Bestellung des Gutachters habe keinen Einfluss auf Gültigkeit oder Qualität des Gutachtens.

Das Gutachten hat 1.142,40 € gekostet und wurde aus Produkt 090110- Räumliche Planung und Entwicklung bezahlt.

 

Stv. Giebels freut sich, heute das Signal nach Gruiten geben zu können, dass die Sportplatzsanierung endlich starte und dankt den Förderern. Es gelte aber auch hier der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Dies erfordere neben einer sorgfältigen Planung auch, die Erfahrungen von Nachbarstädten einfließen zu lassen.

 

Auf Bitte von Stv. Lemke erläutert TA Eden, dass ein öffentlicher Auftraggeber nicht unter dem HOAI-Wert vergeben dürfe.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig