Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


Protokoll:

 

StOVR Thal berichtet, die seit September bei der Abteilung 51/3 eingesetzte Kraft habe nach einer Einarbeitungsphase mit der Aufarbeitung der Arbeitsrückstände begonnen. Die Zuständigkeit sei nun in die neue Abteilung  51-3 Schule und Sport des Amtes 51 durch den Bürgermeister zugeordnet worden. Insgesamt sei festzustellen, dass das komplette Verfahren vom Antrag bis zur Gewährung vom Bund schlecht organisiert worden sei. Eine hohe Anzahl der eingegangenen Anträge konnte auch wegen fehlender Unterlagen nicht bearbeitet werden, ein erneutes Anschreiben an die Antragsteller war vielfach erforderlich. Bis Anfang November seien rd. 250 Anträge eingegangen, die von 101 Antragstellern stammten. Weiterhin gehen neue Anträge ein. Diese bezögen sich überwiegend auf die Bereiche Schulen und KiTa-Mahlzeiten (OGS). Derzeit sei nicht überschaubar, wann alle Anträge beschieden sein werden, die Dringlichkeit würde aber im Einzelfall geprüft und priorisiert abgearbeitet. Zahlreiche Berichtspflichten und zu bearbeitende Statistiken mit Terminvorgabe auch gegenüber Kreis / Land / Bund seien vorrangig zu bearbeiten und erschwerten das zeitgerechte Abarbeiten der Anträge.

 

Der Vorsitzende, Stv. Sack, möchte wissen, ob die Verwaltung eine Stellenressource für den Bereich Anträge nach Bildung und Teilhabe vorhalte und ob in der Bevölkerung ausreichend auf diese Antragsmöglichkeit hingewiesen worden sei. Er habe den Eindruck, nicht alle Bürger/-innen wüssten von dieser Antragsmöglichkeit. Weiterhin bittet er um kurze Erfahrungsberichte aus dem Gremium, wie in Schulen und KiTas mit den Anträgen verfahren werde und wie flüssig die Bewilligungen/Ablehnungen/Bescheide erteilt würden.

 

StOVR Thal erläutert, dass zur Zeit eine Teilzeitkraft eingesetzt sei. Er hoffe, dass diese Stellen- und Personalressource bei Abteilung 51/3 verbleibe. Neben der standardmäßigen Verteilung von Info-Flyern des Kreises stünden der Verwaltung darüber hinaus keine Möglichkeiten aufgrund der vorhandenen Sach- und Personalressourcen zur Verfügung, diese Antragsmöglichkeit zu bewerben. Seines Wissens sei es bereits zu größeren finanziellen Außenständen in den KiTas gekommen, weil die Antragsbearbeitung aufgrund der vorhandenen Personalressourcen nicht erfolgen konnte und die Eltern nicht mehr dazu bereit / in der Lage waren, weiter in Vorleistung zu treten.

 

AM Bachmann-Blumenrath ist der Ansicht, es sei genügend Info-Material für die Eltern vorhanden und die Einrichtungen leisteten diesbezüglich gute Beratung. Immerhin sei das Antragsformular in Haan einheitlich. Auch sie habe oft die Rückmeldung der Eltern erhalten, dass die Anträge noch nicht bearbeitet wurden bzw. die Gelder noch nicht ausgezahlt worden seien, was zu einer teilweise schwierigen finanziellen Lage der Einrichtungen führe. Den Einrichtungen fehle es an einem Kontrollmechanismus, ob die Anträge tatsächlich abgegeben worden seien, wohlwissend, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht ausgehöhlt werden dürften. Aktuell sei auch unklar, wie lange die Geldleistung im Einzelfalle tatsächlich erfolge. Sie plädiere für eine Vereinfachung des Verfahrens durch den Bund.

 

Abschließend möchte AM Dr. Pech wissen, wie viele Anträge aktuell beschieden worden seien.

 

StOVR Thal  sagt eine Beantwortung zur Niederschrift zu.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Fallzahlen werden wegen Erkrankung der Stelleninhaberin und nicht bestehender personeller Vertretungsressource ununterbrochen gesondert seit Anfang Dezember beantwortet. Eine genaue Bezifferung ist daher derzeit nicht möglich.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich