Protokoll:

 

Stv. Lukat erbittet einen aktuellen Sachstand zum Bebauungsplan Windhövel.

 

Bgm. vom Bovert bedauert die neuerliche Niederlage vor dem OVG Münster. Es sei mit allen Beteiligten vereinbart worden, nach Erhalt des schriftlichen Urteils darüber zu befinden, ob der Bebauungsplan repariert oder neu aufgestellt werde. Im Falle eines schlanken Verfahrens könne mit den ersten Bauaktivitäten in anderthalb Jahren gerechnet werden.

 

AM Schniewind bittet um eine Auflistung aller entstandenen Kosten zum Verfahren Windhövel.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Anwaltliche Beratung und Vertretung im 1. Bplan-Verfahren   13.833,00 €

Normenkontrollverfahren (Gerichts- und Klägerkosten)              5.025,84 €

Anwaltliche Beratung und Vertretung im Vergabeverfahren     32.975,93 €

Gutachterkosten                                                                               5.864,92 €

Summe                                                                                              57.699,69 €

 

 

Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung (Stand: 09.02.2012)

 

Anwaltliche Beratung und Vertretung im 1. Bplan-Verfahren   13.833,00 €

Normenkontrollverfahren (Gerichts- und Klägerkosten)              5.025,84 €

Anwaltliche Beratung und Vertretung im Vergabeverfahren     32.975,93 €

Gutachterkosten                                                                               5.864,92 €

Erstattung von Gerichts- und Anwaltskosten                               2.475,00 €

Anwaltliche Beratung und Vertretung im 2. Bplan-Verfahren 13.947,00 €

Summe                                                                                            74.122,49 €

 

Weitere Kosten aus den abgeschlossenen Bplan- und Vergabeverfahren sind nicht zu erwarten. Die Gerichts- und Anwaltskosten aus (derzeit einem) bauaufsichtlichen Verfahren können erst nach deren (dessen) Abschluss beziffert werden.

 

AM Ziess und Stv. Lukat empfehlen, sich mit den Gegnern der BIIH zusammenzusetzen und nicht eine weitere Niederlage zu riskieren.

 

Bgm. vom Bovert hält auch in diesem Fall das Risiko für unkalkulierbar, da sich nicht alle hierzu äußern würden.

 

Stv. Rehm fragt, warum die Verwaltung es nicht mit einem vorhabensbezogenen Bebauungsplan versuche. Damals habe die Verwaltung mit den zeitlichen Verzögerungen argumentiert, die nun ohnehin eingetreten seien.

 

Bgm. vom Bovert entgegnet, damals hätte anderes europäisches Recht gegolten, nach dem eine europaweite Ausschreibung erforderlich gewesen wäre.