Sitzung: 29.11.2011 Planungs- und Umweltausschuss
Protokoll:
Stv. Lukat erbittet einen aktuellen Sachstand zum Bebauungsplan Windhövel.
Bgm. vom Bovert bedauert die neuerliche Niederlage vor dem OVG Münster. Es sei mit allen Beteiligten vereinbart worden, nach Erhalt des schriftlichen Urteils darüber zu befinden, ob der Bebauungsplan repariert oder neu aufgestellt werde. Im Falle eines schlanken Verfahrens könne mit den ersten Bauaktivitäten in anderthalb Jahren gerechnet werden.
AM Schniewind bittet um eine Auflistung aller entstandenen Kosten zum Verfahren Windhövel.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Anwaltliche Beratung
und Vertretung im 1. Bplan-Verfahren 13.833,00
€
Normenkontrollverfahren
(Gerichts- und Klägerkosten) 5.025,84 €
Anwaltliche Beratung
und Vertretung im Vergabeverfahren 32.975,93
€
Gutachterkosten
5.864,92 €
Summe 57.699,69
€
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung
(Stand: 09.02.2012)
Anwaltliche Beratung
und Vertretung im 1. Bplan-Verfahren 13.833,00
€
Normenkontrollverfahren
(Gerichts- und Klägerkosten) 5.025,84 €
Anwaltliche Beratung
und Vertretung im Vergabeverfahren 32.975,93
€
Gutachterkosten 5.864,92 €
Erstattung von
Gerichts- und Anwaltskosten
2.475,00 €
Anwaltliche
Beratung und Vertretung im 2. Bplan-Verfahren 13.947,00 €
Summe 74.122,49 €
Weitere Kosten aus
den abgeschlossenen Bplan- und Vergabeverfahren sind nicht zu erwarten. Die
Gerichts- und Anwaltskosten aus (derzeit einem) bauaufsichtlichen Verfahren
können erst nach deren (dessen) Abschluss beziffert werden.
AM Ziess und Stv. Lukat empfehlen, sich mit den Gegnern der BIIH zusammenzusetzen und nicht eine weitere Niederlage zu riskieren.
Bgm. vom Bovert hält auch in diesem Fall das Risiko für unkalkulierbar, da sich nicht alle hierzu äußern würden.
Stv. Rehm fragt, warum die Verwaltung es nicht mit einem vorhabensbezogenen Bebauungsplan versuche. Damals habe die Verwaltung mit den zeitlichen Verzögerungen argumentiert, die nun ohnehin eingetreten seien.
Bgm. vom Bovert entgegnet, damals hätte anderes europäisches Recht gegolten, nach dem eine europaweite Ausschreibung erforderlich gewesen wäre.