Beschluss:

 

1.  Die mit dieser Sitzungsvorlage vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung ”Kanalbenutzungsgebühren 2012” wird beschlossen.

 

2.  Die Satzung über die 15. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Abwasseranlage –Abwassergebührensatzung- wird entsprechend dem vorliegenden Entwurf beschlossen.

 

 

 


Protokoll:

 

Stv. Dr. Gräßler kritisiert die zusätzlich einzurechnenden 70.000 € für die Abrechnung der Gebühren durch die Stadtwerke Haan. Ihm sei nicht ersichtlich, warum keine gemeinsame Abrechnung über einen Mandat möglich sei.

 

StORR Rennert erläutert, die Stadtwerke dürften keine Gebührenbescheide auf städtischem Briefkopf ohne vorherige Prüfung durch die Verwaltung verschicken. Dass die Stadtwerke zwei Mandanten für die Abrechnung ansetzen, werde auch von ihm nicht verstanden. Allerdings seien diese Positionen nur bedingt gebührenrelevant, da evtl. erzielte Gewinne mit dem folgenden Gebührenjahr verrechnet würden.

 

1. Bgo. Formella erklärt, eine detaillierte Stellungnahme des Geschäftsführers der Stadtwerke hierzu läge der Verwaltung vor. Es handele sich eine Maßnahme, die unter die Organisationsgewalt des Geschäftsführers falle.

 

Stv. Vossieg schlägt eine Pauschalisierung aller Verbrauchsdaten vor. Die angesetzten 170.000 € halte er für ungerechtfertigt.

 

StORR Rennert stellt klar, eine Pauschalisierung widerspreche dem Prinzip der Gebührengerechtigkeit. Eine Möglichkeit bestünde in der Streichung der Straßenreinigungsgebühr zugunsten einer Erhöhung der Grundsteuer.

 

Dem Antrag des Stv. Drennhaus zur Geschäftsordnung auf Ende der Debatte wird einstimmig stattgegeben.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig