Beschluss: Entscheidung ausgesetzt

 

 


Protokoll:

 

1. Bgo. Formella

erläutert das Verfahren zur Regelung der Kontrollen des Haftmittelgebrauchs, insbesondere bei Gastmannschaften. Für HFA und Rat werde die Verwaltung eine Vorlage vorlegen, die eine stringente Umsetzung des Haftmittelverbotes vorsehe, was jedoch zunächst die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für das Controlling erfordere, da eine zunächst auf Vereinsebene angedachte Lösung nicht umsetzbar sei.

 

Stv. Vossieg

Das Haftmittelverbot müsse konsequent, notfalls auch durch sofortigen Spielabbruch, umgesetzt werden.

 

Am Schniewind

schließt sich dieser Forderung an. Die Schadenverursacher müssen darüber hinaus zwingend haftbar gemacht werden.

 

1. Bgo. Formella

erläutert auf Nachfrage von Stv. Elker, wer das Hausrecht ausübe, dass gerade dies der Knackpunkt sei. Eine Übertragung auf die Vereine sei rechtlich möglich, in der Praxis jedoch nicht umsetzbar, was ebenfalls für die vor Ort auf Basis der Geringfügigkeit tätigen Wochenendhausmeister gelte. Hinsichtlich des Controllings gelte es daher für eine Übergangszeit eine Personalverstärkung bei den Hausmeisterdiensten vorzunehmen sowie auf externe Unterstützung zurück zu greifen.