Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss

zur Kenntnis genommen


Protokoll:

Stv. Wetterau fragt, welche Erklärungen es für die sich häufenden Schließungen im innerstädtischen Einzelhandel gebe. Bgm. vom Bovert sieht rein wirtschaftliche Gründe: Oft seien die Ladenlokale zu klein oder die Mieten zu hoch.

 

Stv. Holberg fragt für die nächste Sitzung eine Übersicht über die Schließungen nach und will daran anschließend allgemein die Perspektiven und speziell die Relevanz im Bezug auf die Centerpläne diskutieren.

 

Bgm. vom Bovert nennt das Beispiel Oberstraß, die nach Hilden gegangen sind.

Ladenlokale würden zusammengelegt und gelegentlich auch mit Dienstleistungen bsp. "Nachhilfe" genutzt. Es gelte die unterschiedlichen Facetten der Schließungen zu ergründen. Bspw. wird sich für die Metzgerei in der Marktpassage aufgrund des  Sanierungsstaus schwer eine Nachfolge finden lassen.

Die Kunden bündelten ihre Einkäufe bspw. in Hilden. Diesen Trend umzukehren seien einige zusätzliche Ankerhändler notwendig, die dann auch wieder Nischen für spezifische und individuelle Angebote schaffen.

 

AM Viehmann sieht den Abwärtstrend mit Besorgnis und fragt, ob die ITG am Vorhaben festhalte.

 

Bgm. vom Bovert antwortet, dass es nun nach dem OVG-Urteil ein gemeinsames Gespräch geben werde, in welchem mit dem Investor die Strategie für das weitere Vorgehen besprechen werde. Das Interesse an der Entwicklung des Centers sei unverändert gegeben.

Der permanente Austausch mit den Einzelhändlern u.a. mit Wir für Haan e.V. sowie gemeinsame Aktionen seien eine wichtige Basis für das Stadtmarketing, die in diesen Zeiten intensiviert werden müsse.

 

Der Vorsitzende verweist auf eine frühere Anfrage von Stv. Greef, ob Wohnungen im B-Plan-Bereich möglich seien. Bgm. vom Bovert ergänzt, wie es dazu kam, dass das Wohnen aufgenommen wurde.

 

Stv. Stracke bemerkt, dass selbst die BIIH den nun strittigen Punkt nicht erkannt habe, und fragt, ob weitere Knackpunkte zu befürchten seien?

 

Bgm. vom Bovert führt aus, dass das erste Urteil systematisch abgearbeitet wurde und die Auswirkungen der zwischenzeitlichen rechtlichen Änderung so nicht vorauszusehen waren.

 

Der Vorsitzende fragt, ob dem Planungsamt Vorwürfe zu machen seien. Bgm. vom Bovert sieht dafür keinen Anlass. Er wolle die gleiche Kanzlei beauftragen und baue darauf, dass diese es im nächsten Anlauf optimal regeln werde.

 

Der Vorsitzende fragt, ob über zusätzliche Pressearbeit verhindert werden könne, dass Herr Bretschneider die Position der Verwaltung weiter schädige.

 

Bgm. vom Bovert sieht keinen Nutzen darin, emotional zu reagieren. Im Übrigen stünden ihm keine Personalressourcen zur Verfügung, um pressemäßig gegen zu halten. Die Beschwerdeführenden nutzten jegliche Stellungnahme, um sich erneut darzustellen.

Das Gericht sagt, das Center dürfe gebaut werden, wenn das Lärm- und Wohnproblem gelöst sei. Der Investor engagiere sich, um mit dem Projekt erfolgreich zu sein.

Ein neuer Plan berge auch neue Gefahren und könne ebenso wenig Rechtssicherheit garantieren. Daher solle prioritär repariert werden.

 

AM Städtler hält Impulse für die Innenstadt für notwendig. Ein Frequenzbringer im Zentrum würde diese bieten. Man dürfe sich die Entwicklungschancen mit B-Plan und Umlegung nicht entgehen lassen – egal ob mit ITG oder einem anderen Investor.