Protokoll:

 

Stv. Wolfsperger thematisiert die beschlossene Schließung des Bürgerhauses Gruiten zum 30.6. des kommenden Jahres. Da er gehört habe, dass der Pfarrsaal so schnell noch keine Alternative darstellen werde, stelle sich die Frage, ob eine Verlängerung der Öffnung des Bürgerhauses zunächst bis Jahresende erwogen werden sollte, um den Vereinen entsprechende Räumlichkeiten anbieten zu können. Eine Lösung müsse angesichts der Terminplanung der Vereine zügig angeboten werden.

 

Bgm. vom Bovert bestätigt, dass der Pfarrsaal derzeit und voraussichtlich auch bis zum 01.07. des kommenden Jahres keine akzeptable Alternative zum Bürgerhaus darstellen werde. Allerdings hege das Gebäudemanagement sicherheitsrechtliche Bedenken gegen eine weitere Nutzung des Bürgerhauses über den beschlossenen Schließungstermin hinaus. Das Gebäudemanagement werde dies prüfen. Für den Fall einer möglichen Weiternutzung des Bürgerhauses, sei die Verwaltung bereit, eine Verlängerung der Nutzung bis Jahresende auszudehnen. Er interpretiere den Beschluss des Rates zur Schließung dahingehend, dass der Pfarrsaal derzeit nicht als geeignete Alternative einzustufen sei, mithin das Bürgerhaus wegen fehlender Alternative noch nicht zu schließen sei. Er betont ausdrücklich, dass der Pfarrsaal sehr wohl Alternative sein wolle, aber Probleme aufgetreten seien, die derzeit abgearbeitet würden.

 

TA Eden fügt an, die Prüfung der Betriebssicherheit des Bürgerhauses über den Schließungstermin hinaus sei voraussichtlich Ende Januar abgeschlossen.

 

Stv. Dr. Gräßler möchte wissen, was die Prüfung der Verwaltung in Sachen Versand der Abwasserbescheide durch die Stadtwerke ergeben hätte.

 

Bgm. vom Bovert erklärt, die Irritationen mit den Stadtwerken seien zwischenzeitlich geklärt und die rechtliche Problematik überprüft worden. Die Bescheid-Praxis bleibe wie bisher bestehen.

 

Stv. Drennhaus bittet um die Bereitstellung einer Email-Liste aller Verwaltungsmitarbeiter. Weiterhin fragt er an, ob Investoren Interesse an der Aufstellung von Windrädern in Haan oder Gruiten  bekundet hätten.

 

Bgm. vom Bovert erläutert, Haan und Gruiten hätten sich schon in der Vergangenheit als nicht geeigneter Standort für derartige Nutzung herausgestellt. Von einem solchen Interesse sei ihm nichts bekannt.

 

Stv. Pohler berichtet, am vergangenen Wochenende sei erneut die Ampelanlage an der Kreuzung Martin-Luther-Str. / Kaiserstr. ausgefallen, was zu teilweise chaotischen Verkehrsverhältnissen geführt habe. Er fragt, wer am Wochenende Notdienst habe.

 

Bgm. vom Bovert verweist auf den Bereitschaftsdienst beim Betriebshof der Stadt.

 

Stv. Lukat fragt, auf welcher Rechtsgrundlage die Fraktionsvorsitzendenrunde stattfinde, ob Protokolle geführt bzw. ob auch ihr Einsicht in diese gewährt würden und welche Informationsmöglichkeiten fraktionslosen Ratsmitgliedern allgemein zur Verfügung stünden bzw. von der Verwaltung angeboten würden.

 

Bgm. vom Bovert erklärt, dass sie künftig eine Einladung zu der Fraktionsvorsitzendenrunde erhalte.

 

Stv. Holberg fragt, ob es Erfahrungen mit der Haltwertzeit von Dünnbrettverfahren bei der Straßensanierung gebe.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Unterschieden werden::

 

Stark befahrene Hauptstraßen, z.B. Landstraße:                        12-15 Jahre

Sammelstraßen, z.B. Rheinische Straße:                                   ca. 15 Jahre

Anliegerstraßen, z.B. Kampstraße, Borsigstraße:                      15-20 Jahre

 

Harte Winterperioden, häufiger Temperaturschwankungen, problematisches Gefälle verkürzen die Lebensdauer.

Die DSK auf der Beethovenstraße und auf der Mozartstraße dagegen haben über 25 Jahre ihren Dienst getan.

Im Moment sind keine weiteren Maßnahmen bezüglich "Dünnschicht im Kalteinbau" geplant, da die noch zu sanierenden Straßen vom Unterbau her so geschädigt sind, das dieses Verfahren nicht mehr anwendbar ist.

 

Stv. Dr. Gräßler möchte wissen, welche öffentlichen Kanäle durch die Verwaltung im vergangenen Jahr untersucht worden seien.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im Rahmen der "Selbstüberwachungsverordnung Kanal" (SüwV Kan) wurden im Jahr 2011 10,2 km öffentliche Kanäle mit der Kanal-TV-Kamera untersucht. Die betroffenen Straßen sind:

Bruchermühlenstraße

Carl-Barth-Str.

Dürerstr.

Feuerbachstr.

Holbeinstr.

Menzelstr.

Müllersberg

Paul-Klee-Str.

Schwindstr..

 

Darüber hinaus wurden noch Kanäle in der Ellscheider Str., Hochstr., Rotdornweg, Königstr., Kaiserstr. und der Bahnhofstraße befahren. Die Gesamtlänge dieser Einzeluntersuchungen beträgt ca. 2,1 km.

 

Stv. M. Klaus zeigt sich erfreut über das angeordnete Parkverbot auf der einen Seite der Kampstraße, sieht aber Kontroll-Defizite seitens der Verwaltung.

 

StORR Rennert erklärt, regelmäßige Kontrollen durchgeführt und keine Verstöße festgestellt zu haben.