Beschluss: einvernehmliche Regelung gefunden

 

 

 


Protokoll:

 

Stv. Lukat erläutert ihren Antrag. Dabei führt sie aus, dass der Rat bereits einen Stellenanteil für die Arbeit des Behindertenbeauftragten beschlossen hatte. Dieser Beschluss sei nie von der Verwaltung umgesetzt worden. Die Verwaltung möge ausführen, warum man dem Bürger nicht zumindest kurzfristig 1x monatlich eine Sprechstunde anbieten könne.

 

StOVR Terhardt erklärt, die Verwaltung habe 2009 die ursprünglich durch den Rat beschlossene Stelle aufgrund des durch den Rat ergangenen Sparbeschlusses für die Personalkosten gestrichen. 2010 habe der Rat einer inhaltlichen Veränderung der Stelle 51/27 zugestimmt. Der Stellenanteil für die Integration konnte jedoch nicht wahrgenommen werden (siehe Stellungnahme der Verwaltung). Die Verwaltung werde die jüngste Empfehlung des Sozialausschusses zu den Stellenplanberatungen des kommenden Jahres aufgreifen.

 

1. Bgo. Formella fügt an, die Bearbeitung der Eingaben bzw. Anfragen behinderter Bürger erfolge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen durch die Amtsleitung. Personelle Ressourcen für eine Sprechstunde seien nicht vorhanden, die Verwaltung versuche, dies an anderer Stelle aufzufangen. Der Bereich Integration werde nur über einen Stellenanteil von 0,2 bedient, die dortige Kraft widme sich dem für eine Stadt im Nothaushalt besonders wichtigen Thema Unterhaltsvorschuss und der Betreuung des Seniorenbeirates.

 

Bgm. vom Bovert ergänzt, die hervorragende Arbeit des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten überzeugte die Verwaltung, andere Prioritäten bei der Personalplanung setzen zu können.

 

Stv. Stracke moniert, dass sich derzeit niemand in der Verwaltung um die behinderten Mitbürger in Haan kümmere. Hinzu komme, dass nach Wegfall der Versorgungsämter die Wege für die Behinderten bis zur Hilfe noch länger geworden seien. Auch die Vorlage der Sozialdaten ruhe seit längerer Zeit. Es sei wünschenswert, nicht immer nur reagieren zu müssen, sondern selbst zu agieren. Die Verwaltung müsse endlich die Belange des Rates ernst nehmen und überlegen, wie eine entsprechende Personalressource eingebaut werden könnte.

 

Stv. Holberg empfiehlt in den kommenden Stellenplanberatungen das Instrument der Aufgabenkritik anzuwenden.

 

Stv. Sack wirft ein, bei der Suche nach Personalressourcen dürfe diese bei Querschnittsaufgaben wie dieser nicht auf eine Abteilung beschränkt bleiben. Die Synergien in der gesamten Verwaltung seien sicher noch zu verbessern.

 

Stv. Pohler meint, bei gesplitteten Stellen bestünde in der Praxis immer das Problem der Anteilsvermischung.

 

Stv. Ruppert erwartet geringeres persönliches Engagement eines Hauptamtlers gegenüber dem eines Ehrenamtlers.

 

Stv. Lukat bittet um die aktuellen Zahlen zur Höhe des Refinanzierungsanteils,

welche durch den Stellenanteil von 0,5 im Sachgebiet Unterhaltsvorschuss

erwirtschaftet wird zum Protokoll.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Im Jahr 2010 betrugen die eingezogenen Unterhaltsleistungen rd. 51.230 €, was einem Refinanzierungsanteil i.H.v. 19,5 % entspricht. Im Jahr 2011 waren es rd. 47.340 €, dies entspricht einem Refinanzierungsanteil i.H.v. 18,5 %.

 

Dem Antrag zur Geschäftsordnung des Stv. Vossieg auf Schluss der Debatte wird mit 35 Ja- und 4 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen stattgegeben.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich