Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

„Die Stelle der/des Technischen Beigeordneten wird entsprechend der Anlage 1 ausgeschrieben. Die Auswahl erfolgt durch ein strukturiertes Personalauswahlverfahren.“

 


Protokoll:

 

Stv. Wetterau erläutert, die CDU-Fraktion wolle eine rechtssichere und unanfechtbare Ausschreibung, daher solle an der beantragten Stelle der entsprechende Text der Gemeindeordnung NRW übernommen werden.

 

Stv. Lukat erläutert ihren weitergehenden Antrag, die Stelle komplett zu streichen. Danach habe das bisherige Prozedere sehr viele gute Bewerber verprellt, die sich sicher nicht wieder bewerben würden. Der für Haan bestmöglich geeignete Kandidat sei nicht mehr zu bekommen. Bei ihrem Alternativvorschlag handele es sich jedoch nicht um eine Art Personalkosteneinsparung. Die Mitarbeiter, die Mehrarbeit übernähmen, sollten entsprechend entlohnt werden.

 

Stv. Pohler beantragt für die SPD-Fraktion, den seitens der CDU-Fraktion beantragten Einschub um den Zusatz „Die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen werden durch die 2. Staatsprüfung dokumentiert“ zu ergänzen. Die offene Definition eines Hochschulstudiums lasse zu viel Spielraum für Interpretationen.

 

Stv. Ruppert findet, die erneute Forderung eines 2. Staatsexamens reduziere die Bewerber auf den Kreis der Kandidaten, die als Berufsziel schon immer den öffentlichen Dienst im Auge hatten. Berufserfahrung in der Privatwirtschaft werde sehr oft als Bereicherung empfunden. Der Kandidat solle sich in ähnlicher Position bewährt haben und das Vertrauen des Rates genießen. Ein Verzicht auf die Stelle lehne die FDP-Fraktion ab. Durch die Beteiligung eines unabhängigen Personalberaters, der die eingehenden Bewerbungen bewerten soll, könne das Verfahren objektiver und transparenter gestaltet werden.

 

Stv. Sack legt die Ansicht der GAL-Fraktion dar, dass die Besetzung der Stelle verzichtbar sei. Der Antrag der Stv. Lukat sei somit tolerabel. Bgm. vom Bovert möge darlegen, warum 6 vorhandene Amtsleiter einen Technischen Beigeordneten nicht ersetzen können. Für den Fall, dass die Ratsmehrheit eine erneute Ausschreibung durchsetze, beantrage die GAL-Fraktion für die Kandidatenauswahl die Durchführung eines Assessment-Centers.

 

Bgm. vom Bovert streicht heraus, dass die Ansprechpartner in den verschiedenen Landesministerien den einzelnen Amtsleitern vom Fachwissen voraus seien, zudem könnten nicht ständig alle 6 Amtsleiter den Verwaltungschef begleiten. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der anstehenden Herausforderungen für die Stadt Haan sei eine Fachkraft mit übergreifendem Fachwissen erforderlich. Durch die zusätzliche Mehrbelastung der Amtsleitung des Amtes 23 sei ihm die Verantwortung für eine vertretungsweise Übernahme dieser Aufgaben inzwischen zu groß geworden.

 

Stv. Dürr unterstützt den Antrag der GAL-Fraktion, die Kandidatenauswahl über ein Assessment-Center abzuwickeln. Dies trage zur Versachlichung des Verfahrens bei und resultiere in einer guten Personalauswahl für Haan.

 

Stv. Wetterau sieht den Rat selbst als ein Assessment-Center an, da es sich um die Wahl eines politischen Wahlbeamten handele.

 

Stv. Lukat wirft ein, aus ihrer Sicht besäßen die vorhandenen Amtsleiter genügend Fachwissen und benötigten keinen übergreifenden Fachverstand.

 

Der Antrag der Stv. Lukat, die Stelle 00/2 aus dem Stellenplan der Stadt Haan zu streichen und den Arbeitskreis Personal und Organisationsentwicklung unter Beteiligung von Amtsleitern und Mitarbeitern des Technischen Dezernates sowie des Personalrates damit zu beauftragen, ein für alle tragfähiges Konzept der Aufgaben- / Lastenverteilung mit entsprechender Besoldungs- / Entgeltgruppenanpassung zu entwickeln, wird mit 7 Ja- und 36 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Stv. Ruppert verdeutlicht, kein Assessment-Center zu akzeptieren, weil dies potentielle Bewerber nur abschrecke. Ein unabhängiger Personalberater solle die Bewerbungen bewerten.

 

1. Bgo. Formella beziffert die Kosten für ein Assessment-Center mit ca. 10.000 € und verweist darauf, dass hierfür keine Mittel im Haushalt zur Verfügung stünden.

 

Stv. Sack moniert das wenig konstruktive Verhalten der Verwaltung, nur die Kostenseite zu beleuchten. Stattdessen hätte ein Aufzeigen der Möglichkeiten zur Umsetzung erfolgen sollen.

 

Stv. Wolfsperger bemängelt, der Haushalt enthalte Positionen für externe Beratung, diese dürfte von der Verwaltung nicht grundlos verwährt werden.

 

Nach einer Sitzungsunterbrechung, die zu interfraktionellen Beratungen genutzt wurde, kommt es zur Abstimmung über einen einvernehmlichen Beschlussvorschlag.


Abstimmungsergebnis:

 

41 Ja- und 1 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung