Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.         Für das Kindergartenjahr 2012/2013 (01.08.2012 – 31.07.2013) wird als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NRW beschlossen, die in den Anlagen aufgeführten Gruppen – unter Einbeziehung der heutigen Beschlüsse und evtl. redaktioneller Änderungen - zu bilden.

            Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Finanzbedarf dem Land nach § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW fristgerecht bis zum 15.03.2012 zu melden.

2.         Auf Antrag vom 17.11.2011 (siehe Anlage 2) wird der Evangelisch reformierten Kirchengemeinde Gruiten für die Kindergartenjahre 2012/2013 bis 2016/2017 die Möglichkeit zur Überbelegung der derzeit fünf Gruppen um bis zu 8 Betreuungsplätze zugesichert. Sofern die Überbelegungsplätze für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr im Rahmen der Jugendhilfeplanung nicht mehr erforderlich ist, kann die Jugendhilfeplanung diese Betreuungsplätze zur Deckung des Bedarfs im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen für unter Dreijährige heranziehen.

 


Protokoll:

 

1. Bgo. Formella verweist auf die ergänzende Tischvorlage, die Konkretisierungen aufgrund eines weiteren Antrages der evangelischen Kirchengemeinde enthalte.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig