Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 11

Beschluss:

 

„Die Dringlichkeitsentscheidung vom 07.03.2012 wird genehmigt.“

 


Protokoll:

 

Stv. Sack äußert seine Unzufriedenheit über die Art und Weise des Zustandekommens dieser Dringlichkeitsentscheidung, die den Eindruck erwecke, als sollte das Votum des JHA ausgehebelt werden. Seine Unterschrift hätte auch in der Sitzung des JHA am 08.03. 2012 eingeholt werden können. Im Übrigen gelte das bereits vor einigen Wochen vom Stv. Schneider Gesagte, wonach das Instrument der Dringlichkeitsentscheidung nicht inflationär sondern rein selektiv einzusetzen sei.


Abstimmungsergebnis:

 

31 Ja-Stimmen bei 11 Enthaltungen