Beschluss:

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Der Vorsitzende teilt mit, dass er die Dringlichkeitsentscheidung bewusst nicht am Tag zuvor unterschrieben habe, da in der heutigen Sitzung darüber beraten werden solle.

 

1. Bgo Formella informiert, dass die Kindergartenbedarfsplanung dem Land spätestens zum 15.03.2012 zu melden sei und eine rechtzeitige Einberufung des Rates und des HFA nicht möglich gewesen sei.

Der Träger habe mit Schreiben vom 06.03.2012, eingegangen bei der Stadt Haan am 07.03.2012, auf einen Mehrbedarf von 15 Plätzen für über Dreijährige hingewiesen, hier seien bereits Zusagen erteilt worden , dem müssten Verwaltung und Träger Rechnung tragen.

 

AM Kirchhoff habe Verständnis dafür, dass Fehler passieren können, allerdings stellt er sich die Frage, ob man mit weiteren Überraschung rechnen solle. In der letzten Sitzung seien mühsam U3-Plätze geschaffen worden.

 

AL Thal erklärt, dass sich die Zahlen aus der Vorlage der Kindergartenbedarfsplanung, die die Grundlage des Ratsbeschlusses gewesen seien, nicht geändert hätten. Allerdings seien die Zuzüge und Wegzüge von Familien zu berücksichtigen.

Durch die Schaffung der neuen Plätzen werde ein kleiner zusätzlicher Puffer entstehen.

 

AM Wasgien sieht keinen Grund an den Angaben zu zweifeln, nur weil diese sich verändert haben. Auf die zusätzlichen Plätze sei man angewiesen.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass sich sein Verständnis in Grenzen halte, da dadurch Arbeitsressourcen in der Verwaltung gefordert worden seien. Es sei schwierig neue Plätze zu schaffen, daher müsse mit einer nachhaltigen Strategie gearbeitet werden. In der AG 78 müssten neue Entwicklungstendenzen angesprochen und bearbeitet werden. Die GAL werde dem Vorhaben nicht zustimmen. Sie werde sich enthalten.

 

AM Gitzler fragt an, warum nicht in der AG 78 auf die Folgekosten hingewiesen wurde.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass dies in der AG 78 thematisiert werde. Allerdings müsse eine Strategie entwickelt werden, dass "spontane" Maßnahmen längerfristige Maßnahmen nicht sabotieren würden.

 

 1. Bgo Formella fügt hinzu, dass die Verwaltung das Schreiben am Tag zuvor erhalten habe, jedoch mit der AG 78 im ständigen Abstimmungsprozess sei.

 

Stv. Goetze stellt fest, dass ein großer Bedarf in Gruiten vorhanden sei und es von Vorteil sei, einen kleiner Puffer zu haben. Die Plätze seien notwendig, daher solle das Anliegen des Trägers nicht abgewiesen werden.

 

Stv. Elker weist darauf hin, bei der Kindergartenleitung, die die erforderlichen Plätze berechne, handele es sich um Profis. Die SPD würde im Hinblick auf die Kinder dem Anliegen zustimmen.

 

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Der Vorsitzende leitet die Abstimmung ein.

 

Abstimmungsergebnis

 

Ja                    Nein               Enthaltungen

 

10                       -                                4

 

Beschluss:

 

Der JHA trifft den nachhaltigen Dringlichkeitsbeschluss bei:

 

In der Kindergarteneinrichtung der ev.-ref. Kirchengemeinde Gruiten im Heinhauser Weg 8 werden abweichend vom Beschluss des Rates vom 28.02.2012 folgende Gruppen gebildet:

3 Gruppen:    Typ Ic (66 Kinder)

1 Gruppe:      Typ IIc (10 Kinder)

2 Gruppen:    Typ IIB (45 Kinder einschl. 1 Waldgruppe, 18 Kinder über 3 Jahre)

             

 

AM Gitzeler nimmt an der Beratung und an der Beschlussfassung des folgenden Sachverhalts wegen Befangenheit nicht teil.

 

1. Bgo Formella weist auf die Tischvorlage (Beschlussvorlage 51/066/2012/1) hin und erklärt, dass der Jugendhilfeausschuss eine entscheidende Empfehlung im Hinblick auf die Errichtung zusätzlicher Kindergartenplätze treffen solle.

Auf Antrag solle in den Kindergarteneinrichtungen Am Park ( Bismarckstr. 10) und Kurze Str. 4 jeweils 10 Ü 3-Plätze geschaffen werden sowie die 18 U 3-Plätze  gesichert werden. Die Ausbaumaßnahme in der Kampstr. 70 ist im Hinblick auf eine verwaltungsintern noch vorzunehmende abschließende Prüfung mit einem Sperrvermerk zu versehen, der durch den Rat nach Vorbereitung im JHA aufgehoben werden könne.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmig

 

Beschluss:

 

1.    Für Maßnahmen der Ev. Kirchengemeinde Haan in den Kindertageseinrichtungen in der Bismarckstr. 10, Kurze Str. 4 und Kampstr. 70 werden zur Sicherung vorhandener und zur Schaffung von bis zu 20 zusätzlichen Betreuungsplätzen für unter Dreijährige im Ergebnisplan für 2013 bei Produkt 060110 insgesamt 638.000 € veranschlagt.

 

2.    Von dem Betrag unter 1. wird für die Ausbaumaßnahme in der Kindertageseinrichtung in der Kampstr. 70 ein Betrag von 51.000 € mit einem Sperrvermerk versehen, die Freigabe erfolgt durch den Rat nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss.

 

Der Vorsitzende fragt, wie sich der Neubau des Kindergartens im Bereich Hasenhaus  gestalte.

 

1. Bgo Formella informiert, dass am 01.03.2012 ein konstruktives, positives Gespräch mit dem Investor geführt worden sei. Bis zum HFA liegen weitere Informationen vor.

 

Stv. Goetze hält die Entwicklung für positiv. Sie hält es für ratsam, eine separate Sitzung einzuberufen (vor der regulären Sitzung), um schneller Sachen in die Wege leiten zu können.

 

1. Bgo Formella bestätigt, dass es auch Ziel der Verwaltung sei ein schnelles Ergebnis zu liefern. Es stelle sich jedoch die Frage, ob der B-Plan erforderlich sei.

 

Stv. Elker fragt an, ob bereits eine Aussage getroffen werde könne, ob 3 oder 4 Gruppen gebildet werden würden. Wie hoch sei die Anzahl der Plätze?

 

1. Bgo Formella teilt mit, dass das Ziel verfolgt werde, so viele Plätze wie möglich zu schaffen. Die Gruppigkeit hänge vom Standort ab. Im HFA könnten erste Details geschildert werden. Die Tendenz gehe jedoch zur 3 Gruppigkeit.

 

Stv. Klaus fragt, wie es mit Gruppenstrukturen aussehe. Würden in dieser Hinsicht bereits Verhandlungen laufen.

 

1. Bgo Formella erklärt, dass noch nichts feststehe.

 

Stv. Goetze fragt an, ob bis Juli 2012 gewartet werden solle. Die Beratungen könnten auch vorher erfolgen.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass gegebenenfalls eine Sondersitzung einberufen werden, um zeitnah über Veränderung informiert zu werden. Zudem erklärt er, dass der Neubau des Kindergartens schnell gehen müsse.

 

Stv. Goetze erklärt, dass der städtische Kindergarten an der Alleestr. 8 ab 01.08.2013 keine U3 Kinder mehr aufnehme. Es würden 10 Plätze wegfallen. Der Bedarf sei jedoch da.

Die CDU sehe daher die Notwendigkeit, einen Prüfauftrag zu erteilen Alle Möglichkeiten sollen geprüft werden, um eine Errichtung eines städtischen Gebäudes für eine Kindergartentagesstätte zu Beginn des Kindergartenjahres 2014/2015 zu gewährleisten.

Viele Kommunen hätten das gleiche Problem. Vielleicht gebe es für eine integrative Kindertagesstätte Fördermöglichkeiten. Die Stadt Lippstadt hätte ein Kitaprojekt entwickelt, das im Familienzentrum NRW in Düsseldorf vorgestellt worden sei Es würde sich dabei um eine 6-gruppigen, zweistöckigen Kindergarten mit Aufzug handeln. Die CDU bitte, dass sich die Verwaltung mit dem Investor in Verbindung setze.

 

Stv. Elker informiert, dass der Oberbegriff von Integration nun Inklusion sei und es dafür seines Wissens nach keine Fördermittel gebe.

 

Stv. Goetze teilt mit, die CDU beantrage den Bau eines städtischen Gebäudes für eine Kindertagesstätte, die Trägerschaft solle offen gelassen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmig

 

Beschluss

 

Die Verwaltung wird beauftragt alle Möglichkeiten zu prüfen, um die Errichtung eines städtischen Gebäudes für eine Kindergartentagesstätte zu Beginn des Kindergartenjahres 2014/2015 zu gewährleisten.

 


Abstimmungsergebnis:

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