Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


Protokoll:

 

StA Lantzen erläutert den Bestuhlungsplan.

Zusätzlich führt sie aus, dass der derzeitige Pächter den Vertrag zur Bewirtschaftung gekündigt habe und nur noch anlassbezogen die Bewirtschaftung übernehme. Die Küche könne nicht weiter genutzt werden, da bauordnungsrechtliche Vorschriften dies derzeit nicht zuließen. Ein Nutzungsänderungsantrag mit genehmigungsfähigen Unterlagen läge nicht vor. Die Verantwortung für die baurechtliche Klärung liegt beim Gebäudemanagement.