Protokoll:

 

Herr Beyll von der Caritas berichtet über ein Projekt der Caritas, dass sich in Anlehnung an das Wülfrather Projekt „Haaner Kinder in Not“ nennt und in dem es darum geht, Eltern zu unterstützen, die sich in finanziellen Problemen befinden und die Essensbeiträge nicht zahlen können. Zur Problematik schildert er, dass eine Familie, die vom Arbeitslosengeld II lebt, 211 € für den Lebensunterhalt eines Kindes erhält, der darin enthaltene Regelsatz für Ernährung betrage 67 €. Somit seien schon unter normalen Umständen 50 € Essensgeld kaum aufzubringen. Hinzu komme, dass viele Familien wegen Kürzungen den vollen Regelsatz gar nicht erhalten. Eine Bedarfsanalyse habe ergeben, dass in der Stadt Haan zur Zeit ca. 20 Kinder mit wahrscheinlich steigender Tendenz von der Problematik betroffen seien, wobei sich dies über das ganze Stadtgebiet verteile und sich nicht auf ein bestimmtes Viertel konzentriere. Ausgehend von 20 Kindern ergibt sich ein Bedarf von 12.000 € pro Jahr. Durch eine erste Spendenaktion konnten bereits 1500 € eingesammelt werden. Dass dieses Geld nicht von Firmen, sondern von engagierten Bürgern stamme, zeige dass ein hohes Maß an persönlicher Solidarität bestehe.

 

Bgo. Formella greift auf, dass die Problematik nicht auf einen Stadtteil bezogen ist, sondern die Gesamtentwicklung der Stadt mit steigender Tendenz betrifft. Die unbürokratische Initiative der Caritas sei zu begrüßen, aber es sei auch für einen Input in die politische Beratung zu prüfen, wie sich die Bedarfe entwickeln.

 

Stv. Goetze erkundigt sich nach den Erfahrungen des Wülfrather Projektes und möchte wissen, wie das Projekt an die Adressen der Betroffenen kommt. Herr Beyll berichtet von sehr positiven Erfahrungen in Wülfrath. So seien im letzten Jahr 30 Tausend Euro zusammengekommen. Das Projekt kommt direkt über die Einrichtungen an die Adressen.

 

Stv. Klaus fragt nach, ob die gesammelten Gelder in vollem Umfang den Kinder zugute kommen, oder ob auch Verwaltungskosten anfallen. Herr Beyll antwortet hierauf, die Spenden werden eins zu eins für die Essensgeldbeiträge aufgewendet, andere Kosten werden nicht von den Spendengeldern abgedeckt. Hier sei auch zu betonen, dass die Gelder direkt an die Einrichtungen ausgezahlt werden und somit ein Missbrauch ausgeschlossen sei.