Protokoll:

 

Die aktuelle Situation wird von der Terminvorgabe des Ministeriums bestimmt, dass bis zum 15.01.2009 die Bedarfsentwicklung mit voraussichtlichem Investitionsaufwand der Städte für die Betreuung der Unterdreijährigen bis zum Jahr 2013 vorliegen muss. Bgo. Formella berichtet, dass im Sinne eines zentralen und transparenten Prozesses im Vorfeld dieser Sitzung des JHA ein Gespräch mit allen Trägern stattgefunden habe. In der Sitzung JHA 21, die vor dem Hintergrund der Terminvorgabe vorverlegt wurde, wird konkret zu den Bedarfen und baulichen Maßnahmen berichtet. Am 10.12.2008 wird es einen Termin mit allen Leitungen geben, in dem es um die Gesamtsteuerung im Stadtgebiet mit den vorhandenen Ressourcen gehen wird. Aufgrund der besonderen Situation der Stadtentwicklung in Gruiten im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet Hasenhaus wird es ein ergänzendes Gespräch mit dem Gruitener Einrichtungen am 01.12.2008 geben.

Aktuell seien die Gesamtkapazitäten auf dem Prüfstand, wobei die parallelen Prozesse Finanzierung im Rahmen von KIBIZ und Entwicklung der Bedarfsquote in der Stadt Haan bis 2013 zu berücksichtigen seien. Bedarfe für eine Planungssicherheit seien in qualifiziertem Umfang noch nicht festgestellt. Bezüglich des Investitionsvolumens und der anstehenden baulichen Maßnahmen sei insbesondere die demografische Entwicklung zu berücksichtigen. Investitionen seien nach den Investitionsrichtlinien des Landes zu benennen.

Zu der bestehenden Diskussionskultur habe die Verwaltung ein sehr positives Gefühl.

 

(Anmerkung der Verwaltung: Mit dem Schreiben vom 28.11.2008 teilt der Städte- und Gemeindebund NRW mit, das zuständige Ministerium habe den Meldetermin auf Ende Februar verschoben. Der Termin für die nächste Sitzung des JHA wurde deshalb auf den 10.02.2009 verlegt)

 

Vors.. Sack merkt zu dem Trägergespräch an, dass er an diesem bewusst nicht teilgenommen habe, da die Abmachung bestand, dass die Politik in diesem Gespräch noch nicht vertreten sein sollte. Keinesfalls sei sein Fehlen als Desinteresse zu verstehen.

Mit dem Termin 15.01.2009 bestehe ein hoher Druck und es sei schwierig, die Perspektiven bis 2013 zu diesem Termin anzugeben, es sei aber zu verhindern, dass demjenigen Gelder verloren gehen könnten, der sich zu spät anmeldet.

Aufgrund der Bevölkerungsstruktur der Stadt Haan könne es sich auch ergeben, dass ein Bedarf über 35% liegen wird.

Neben der Ermittlung des Bedarfes sollte nicht die Qualität der Betreuung der Unterdreijährigen außer Acht gelassen werden und Standards seien zu entwickeln.

 

Stellv. AL Fischer weist darauf hin, dass die Verwaltung die Zahlen sogar bis zum 12.01.2009 weitergegeben haben muss, was insbesondere im Hinblick auf die Ferien und Feiertage ein enormer Zeitdruck bedeutet.

 

Stv. Goetze weist darauf hin, dass bereits mit einer Deckung von 20% bei den U3-Plätzen eine hohe Deckung bestehe und mit dieser günstigen Ausgangslage 32% schnell zu erreichen seien.

 

Bgo. Formella antwortet darauf, dass es zu einfach sei, von den 20% auszugehen, da eine Vielzahl weiterer Faktoren, wie etwa der Zuzug oder die Entwicklung bei den Tagesmüttern zu berücksichtigen sei.

Stv. Goetze erkundigt sich danach, wie viele auswärtige Kinder Haaner Kindergärten besuchen und viel viele Haaner Kinder umgekehrt auswärtige Kindergärten besuchen. Zudem möchte sie etwas über den Stand der Tagesmütter erfahren.

 

Bgo. Formella sagt zu, dass die Zahlen über auswärtige Kinder mit dem Protokoll verschickt werden.

(Anmerkung der Verwaltung: Zur Zeit sind hier 75, die Haaner Kindertageseinrichtungen besuchen, Kinder mit auswärtiger Anschrift erfasst. Kenntnisse über Haaner Kinder, die auswärtige Einrichtungen besuchen, liegen hier nicht vor.)

 

Zu den Tagesmüttern berichtet stellv. AL Fischer, dass zur Zeit eine große Verunsicherung unter den Tagesmüttern bestehe, da die Einnahmen seit Neuem zu versteuern seien. Neue Tagesmütter zu gewinnen, sei demnach sehr schwierig. Mehrere Tagesmütter in Haan haben sich zusammengeschlossen um eine flexibleres Angebot machen zu können, diese sprechen jedoch hauptsächlich Selbstzahler an.

 

Stv. Klaus weist darauf hin, dass umliegende Kommunen überlegen, die Aufnahme auswärtiger Kinder in ihren Einrichtungen grundsätzlich abzulehnen.

 

AM Blumenrath gibt hier zu bedenken, dass bei auswärtigen Kindern genau die Einzelfälle zu prüfen seien. So sei es beispielsweise nach einem Umzug oder bei einem Wohnsitz unmittelbar an der Stadtgrenze für das Kind sehr wichtig, einen bestimmten Kindergarten besuchen zu können, auch wenn dieser in einer Nachbarstadt liege.