Beschluss: einstimmig beschlossen

Protokoll:

Das Ergebnis über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 wird von der Wirtschaftprüfungsgesellschaft mit Unterstützung einer Power Point Präsentation vorgetragen. Die Power Point Präsentation wird im Vorfeld als Hand out an die Teilnehmer des Ausschusses verteilt.

 

Nach Beendigung des Vortrages teilt die Vorsitzende des Ausschusses mit, dass darauf verzichtet werden soll jede Seite des ausführlichen Berichtes, der allen Mitgliedern vorliegt, über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 durchzugehen.

 

Aus der Mitte des Ausschusses wurden anschließend folgende Fragen und Anmerkungen zum Bericht gemacht:

 

1. Es wurde um Klärung bezüglich der Instandhaltungsrückstellung für das Hallenbad gebeten.

Hierzu teilte die Verwaltung mit, dass mit den Stadtwerken zwei Verträge abgeschlossen wurden. Bei diesen Verträgen handelt es sich um einen Wärmelieferungsvertrag Blockheizkraftwerk und um einen Wärmelieferungsvertrag Heizkesselanlage für das Stadtbad. Unter Vertragsdauer und Kündigung wurde in § 10 Abs. 4 vertraglich folgendes vereinbart:

Falls der Ausgliederungsprozess eingestellt wird, steht dem Kunden jederzeit das Recht zu, den Rückerwerb der Anlagen gegen Erstattung des Buchwertes und eine Aufhebung der Verträge zu verlangen. Zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs gilt dieser Vertrag als aufgehoben.

Für diesen Fall wurde die Rückstellung gebildet. Die Verträge liegen der Niederschrift bei.

 

2. Die Höhe der Wertberichtigungen erscheint sehr hoch und ob sich diese vermeiden lassen?

Hierzu teilt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit, dass Forderungsverluste immer auftreten werden und auch künftig mit einer Forderungsabwertung in ähnlicher Höhe zu rechnen sei. Bei einer Stadt in dieser Größenordnung sind Wertberichtigungen in dieser Höhe üblich.

Die Verwaltung informierte darüber, dass eine detaillierte Aufstellung der Forderungsverluste im Finanzausschuss vorgelegt wird.

 

3. Welche Gründe liegen vor, dass trotz Personaleinsparungen die Personalaufwendungen angestiegen sind? Wird dies in den nächsten Jahren so bleiben, dann wären auch künftig die Einsparbemühungen der Stadt erfolglos?

Nach Aussage der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt der Anstieg der Personalaufwendungen an den gesetzlichen Änderungen und tariflichen Erhöhungen. Dies hat sich auch auf die Rückstellungen ausgewirkt, die zu niedrig angesetzt waren. Die Veränderung dieser Rückstellungen führte zu den erhöhten Personalaufwendungen. Die Verwaltung ergänzt diese Aussage wie folgt: Die Personalaufwendungen für Altersteilzeit, Überstunden und nicht genommenen Urlaub sind rückläufig. Dies wirkt sich positiv auf die Rückstellungen aus.

 

4. Die Rückstellung für das Arbeitszeitguthaben ist auf 114 T€ angestiegen. Wie wird damit umgegangen um den Haushalt zu entlasten?

Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen die Urlaubsansprüche bis zum 31.12 des Folgejahres gelten. Mit dem Personalrat besteht eine Vereinbarung über Überstunden. Danach können bis 40 Stunden sowohl im Plus (Überstunden) als auch im Minus angesammelt werden.

 

5. Bei den aktivierten Eigenleistungen wurden bisher keine Nachweise der erbrachten Stunden vorgelegt. Wie wird dies künftig gehandhabt. Laut Verwaltung werden die Stunden zukünftig nachgewiesen.

 

Im Anschluss hieran wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.