Protokoll:
Das Ergebnis über
die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 wird von der Wirtschaftprüfungsgesellschaft
mit Unterstützung einer Power Point Präsentation vorgetragen. Die Power Point
Präsentation wird im Vorfeld als Hand out an die Teilnehmer des Ausschusses
verteilt.
Nach Beendigung des
Vortrages teilt die Vorsitzende des Ausschusses mit, dass darauf verzichtet
werden soll jede Seite des ausführlichen Berichtes, der allen Mitgliedern
vorliegt, über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 durchzugehen.
Aus der Mitte des
Ausschusses wurden anschließend folgende Fragen und Anmerkungen zum Bericht
gemacht:
1. Es wurde um
Klärung bezüglich der Instandhaltungsrückstellung für das Hallenbad gebeten.
Hierzu teilte die
Verwaltung mit, dass mit den Stadtwerken zwei Verträge abgeschlossen wurden.
Bei diesen Verträgen handelt es sich um einen Wärmelieferungsvertrag
Blockheizkraftwerk und um einen Wärmelieferungsvertrag Heizkesselanlage für das
Stadtbad. Unter Vertragsdauer und Kündigung wurde in § 10 Abs. 4 vertraglich
folgendes vereinbart:
Falls der
Ausgliederungsprozess eingestellt wird, steht dem Kunden jederzeit das Recht
zu, den Rückerwerb der Anlagen gegen Erstattung des Buchwertes und eine
Aufhebung der Verträge zu verlangen. Zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs gilt
dieser Vertrag als aufgehoben.
Für diesen Fall
wurde die Rückstellung gebildet. Die Verträge liegen der Niederschrift bei.
2. Die Höhe der
Wertberichtigungen erscheint sehr hoch und ob sich diese vermeiden lassen?
Hierzu teilt die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit, dass Forderungsverluste immer auftreten
werden und auch künftig mit einer Forderungsabwertung in ähnlicher Höhe zu
rechnen sei. Bei einer Stadt in dieser Größenordnung sind Wertberichtigungen in
dieser Höhe üblich.
Die Verwaltung
informierte darüber, dass eine detaillierte Aufstellung der Forderungsverluste
im Finanzausschuss vorgelegt wird.
3. Welche Gründe
liegen vor, dass trotz Personaleinsparungen die Personalaufwendungen
angestiegen sind? Wird dies in den nächsten Jahren so bleiben, dann wären auch
künftig die Einsparbemühungen der Stadt erfolglos?
Nach Aussage der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt der Anstieg der Personalaufwendungen an
den gesetzlichen Änderungen und tariflichen Erhöhungen. Dies hat sich auch auf
die Rückstellungen ausgewirkt, die zu niedrig angesetzt waren. Die Veränderung
dieser Rückstellungen führte zu den erhöhten Personalaufwendungen. Die
Verwaltung ergänzt diese Aussage wie folgt: Die Personalaufwendungen für
Altersteilzeit, Überstunden und nicht genommenen Urlaub sind rückläufig. Dies
wirkt sich positiv auf die Rückstellungen aus.
4. Die Rückstellung
für das Arbeitszeitguthaben ist auf 114 T€ angestiegen. Wie wird damit
umgegangen um den Haushalt zu entlasten?
Die Verwaltung
macht darauf aufmerksam, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen die
Urlaubsansprüche bis zum 31.12 des Folgejahres gelten. Mit dem Personalrat
besteht eine Vereinbarung über Überstunden. Danach können bis 40 Stunden sowohl
im Plus (Überstunden) als auch im Minus angesammelt werden.
5. Bei den
aktivierten Eigenleistungen wurden bisher keine Nachweise der erbrachten
Stunden vorgelegt. Wie wird dies künftig gehandhabt. Laut Verwaltung werden die
Stunden zukünftig nachgewiesen.
Im Anschluss hieran
wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.