Beschluss:

 

„1./    Dem vorliegenden Antrag des Haaner Bauvereins vom 15.05.2012 entsprechend wird gemäß § 12 (2) BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes, mit dem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Haan, Flur 14, Flurstück 212 und 323, 324 (tlw.) geschaffen werden, beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 148 „Ellscheider Straße / Nordstraße“  ist gemäß § 2 (1) i. V. m. §13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen.

          Das Plangebiet umfasst das Eckgrundstück Ellscheider Straße / Nordstraße (Gemarkung Haan, Flur 14, Flurstücke Nr. 212 teilweise, 323, 324), sowie einen Teil der Verkehrsfläche der Ellscheider Straße (Gemarkung Haan, Flur 15, Flurstück Nr. 274). Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung.

2./     Den Planungszielen in der Sitzungsvorlage wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die Ergebnisse der Diskussion aus dem PlUA vom 19.06.2012 (Gliederung der Geschossigkeit, Firsthöhe, Anzahl Stellplätze) durch die Verwaltung geprüft und dem PlUA auf geeignete Weise dargestellt werden.

3./     Es wird eine öffentliche Diskussionsveranstaltung durchgeführt.“

 

 

 


Protokoll:

 

Stv. Rehm beantragt, den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend zu ändern, dass der Punkt 2 um die Maßgabe ergänzt wird, die Ergebnisse der Diskussion (Überprüfung der Geschoss-Gliederung, Firsthöhe, Stellplatzanzahl) zu prüfen und dem PlUA auf geeignete Weise darzustellen. Weiterhin beantragt er die Durchführung einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung als TOP 3.

 

Hierzu besteht Einvernehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig