Beschluss:
„Der Jahresabschluss 2010 der Stadt Haan wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
Der im Haushaltsjahr 2010 entstandene Jahresfehlbetrag von 5.316.937,15 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.
Die Ratsmitglieder entlasten gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2010.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig