Sitzung: 04.09.2012 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 61/084/2012
Beschluss:
„1. Über
die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie
über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem
Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der Bebauungsplan Nr. 172 „Grünzug Tenger“
in der Fassung vom 21.05.2012 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung
beschlossen.
Der
Begründung in der Fassung vom 21.05.2012 wird zugestimmt.
Der
räumliche Geltungsbereich befindet sich in Unterhaan und umfasst die Flächen südlich
und südwestlich der Tennisanlage Sombers bis zum Wäldchen nördlich des Heidewegs,
die frühere Gaststätte Tenger mit den umgebenden Flurstücken, weitere
Freiflächen östlich der früheren Gaststätte und westlich des Thienhauser Baches
nach Süden bis zum Beginn der Wohnbaugrundstücke am Hülsberg.
Die genaue
Abgrenzung des Plangebiets erfolgt durch die Planzeichnung.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig