Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

„1.   Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 172 „Grünzug Tenger“ in der Fassung vom 21.05.2012 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

Der Begründung in der Fassung vom 21.05.2012 wird zugestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich in Unterhaan und umfasst die Flächen südlich und südwestlich der Tennisanlage Sombers bis zum Wäldchen nördlich des Heidewegs, die frühere Gaststätte Tenger mit den umgebenden Flurstücken, weitere Freiflächen östlich der früheren Gaststätte und westlich des Thienhauser Baches nach Süden bis zum Beginn der Wohnbaugrundstücke am Hülsberg.

Die genaue Abgrenzung des Plangebiets erfolgt durch die Planzeichnung.

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig