Sitzung: 04.09.2012 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1
Vorlage: 61/085/2012
Beschluss:
„1. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 51 „Friedrichstraße /
Mittelstraße“ wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich im
Stadtzentrum von Haan. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt von den
Straßen Alter Kirchplatz, Friedrichstraße und Mittelstraße sowie von den
unbebauten Freiflächen des Stadtbades und nördlich angrenzender Grundstücke.
Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die
Planzeichnung in der Sitzungsvorlage.
2. Dem Entwurf des Bebauungsplans in der
Fassung vom 31.07.2012 mit der Begründung in der Fassung vom 31.07.2012 wird
zugestimmt.
3. Gemäß § 13a (2) Nr.1 BauGB i. V. m. § 13 (2)
BauGB wird beschlossen, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung
nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen wird.
4. Der Entwurf des Bebauungsplans in der
Fassung vom 31.07.2012 mit der Begründung in der Fassung vom 31.07.2012 und den
nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden,
umweltbezogenen Stellungnahmen ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen
und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gemäß § 4 (2) BauGB einzuholen.“
Protokoll:
AM Schniewind beantragt die namentliche Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Mit JA stimmen: Becker, Greeff, Ziess, Wasgien, Dr. Pech, Goetze, Kirchhoff, Ruppert, Cordts, Pieper, Klaus, Eichler, Elker, Drennhaus und Wollmann
Mit NEIN stimmt: Schniewind