Beschluss:

 

„1.   Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 51 „Friedrichstraße / Mittelstraße“ wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.

       Das Plangebiet befindet sich im Stadtzentrum von Haan. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt von den Straßen Alter Kirchplatz, Friedrichstraße und Mittelstraße sowie von den unbebauten Freiflächen des Stadtbades und nördlich angrenzender Grundstücke. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung in der Sitzungsvorlage.

2.    Dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 31.07.2012 mit der Begründung in der Fassung vom 31.07.2012 wird zugestimmt.

3.    Gemäß § 13a (2) Nr.1 BauGB i. V. m. § 13 (2) BauGB wird beschlossen, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen wird.

4.    Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 31.07.2012 mit der Begründung in der Fassung vom 31.07.2012 und den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB einzuholen.“

 

 


Protokoll:

 

AM Schniewind beantragt die namentliche Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Mit JA stimmen: Becker, Greeff, Ziess, Wasgien, Dr. Pech, Goetze, Kirchhoff, Ruppert, Cordts, Pieper, Klaus, Eichler, Elker, Drennhaus und Wollmann

 

Mit NEIN stimmt: Schniewind