Beschluss:

 

1.    Die mit dieser Sitzungsvorlage vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung ”Kanalbenutzungsgebühren 2009” wird beschlossen.

 

2.  Die Satzung über die 12. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Abwasseranlage – Abwassergebührensatzung - wird entsprechend dem vorliegenden Entwurf beschlossen.

 


Protokoll:

 

Bgm. vom Bovert begrüßt Herrn Rother vom Ingenieurbüro Rother & Partner und bittet ihn, seinen Vortrag zu halten.

 

Nach dem Vortrag, der auf Auszügen aus einem der Politik bekannten Gutachten des Ingenieurbüros Rother & Partner basiert, besteht die Gelegenheit zu Fragen an Herrn Rother.

 

Stv. Dr. Gräßler berichtet, ihm sei nicht bekannt, dass Bürger Rückmeldungen erhalten hätten, wenn sie den Erfassungsbogen korrigiert hätten. Er fragt, ob diese Korrekturen komplett akzeptiert worden seien und ob die Verwaltung für streitige Fälle ein Beschwerdemanagement eingerichtet habe.

 

Herr Rother entgegnet, viele Kontrollen korrigierter Fragebögen seien vor Ort mit den Beteiligten erläutert und nachvollzogen worden. Auch im Rahmen der durchgeführten Bürgersprechstunden seien in jedem Fall einvernehmliche Regelungen mit den Bürgern gefunden worden.

 

Bgo. Buckesfeld fügt an, den Bürgern sei mitgeteilt worden, die Verwaltung könne innerhalb eines Monats kontaktiert werden, wenn weiterhin Unklarheiten bestünden. Der nächste Gebührenbescheid für das Jahr 2009 habe dann normale Rechtsmittelfähigkeit.

 

Stv. Pohler zeigt sich erfreut ob der durch die gesplittete Gebühr erreichten Kostengerechtigkeit. Zur Gebührenberechnung selbst hinterfragt er Punkt 1.4.2, wo die Verzinsung stark zurückgegangen und der Grund hierfür nicht klar ersichtlich sei.

 

StVR Duske erläutert, die kalkulatorische Verzinsung gehe immer dann zurück, wenn der Restbuchwert des Anlagevermögens sinke. Die diesmal starke Absenkung könne aus der endgültigen Abschreibung einiger Anlagegüter resultieren. Hinzu komme, dass die Verwaltung den Zinssatz um einen halben Prozentpunkt niedriger angesetzt habe.

 

Stv. Drennhaus erfragt eine Begründung zu den um 30 % gestiegenen Kosten bei Punkt 1.3.1 und angesichts des Anteils der Gewässerunterhaltung unter Punkt 1.5.1.5, wo die Kosten der vergangenen Jahre veranschlagt worden seien.

 

Bgo. Buckesfeld erklärt, die unterschiedlichen Kosten resultierten aus der azyklischen Erledigung des Dünnschichtprogramms des Straßenkatasters.

 

StVR Duske ergänzt, der früher maßgebliche Frischwassermaßstab habe keinen Einfluss auf das Niederschlagswasser gehabt. Ein Teil dieser Kosten sei nun in die Gebührenkalkulation eingeflossen.

 

Stv. Holberg möchte wissen, ob die Verwaltung eine Nachberechnung für das Jahr 2008 vornehme.

 

Bgo. Buckesfeld führt aus, die Verwaltung habe bei anderen Kommunen nachgefragt, wie dort mit dieser Problematik umgegangen werde. Dort werde auf eine Nachberechnung verzichtet. Nicht zuletzt aufgrund des unverhältnismäßig hohen Kostenaufwandes habe sich die Verwaltung dazu entschieden, auf eine rückwirkende Kalkulation zu verzichten.

 

Stv. Rehm fragt, warum angesichts der auf S.9 ausgewiesenen Unterdeckung die Gebühr nicht erhöht werde.

 

StVR Duske betont, die Unterdeckung ergebe sich aus Rundungsdifferenzen, die bei vielen Gebührenmaßstäben anzutreffen sei. Erhöhe man die Gebühr um nur einen Cent,  sei die entstehende Gebührenüberdeckung größer als jetzt die Unterdeckung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig