Sitzung: 04.09.2012 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 61/090/2012
Beschluss:
„1. Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4
(1) BauGB, über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB i.V.m. der
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem
Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 151
„August-Macke-Weg“ in der Fassung vom 29.05.2012 wird gemäß § 10 (1) BauGB als
Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 29.05.2012 wird zugestimmt.
Das Plangebiet liegt in Haan-West. Es wird begrenzt im
Westen von der Bebauung Thienhausener Straße 37-45, im Süden von der Bebauung
Dürerstraße 94-98, im Osten von den Geschoßwohnungsbauten August-Macke-Weg 1und
2 sowie im Norden durch die Flächen des katholischen Friedhofs Thienhausen. Die
genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die
Planzeichnung."
Abstimmungsergebnis:
einstimmig