Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

 „1.    Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB, in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB und in der Beteiligung zur Entwurfsänderung gemäß § 4a (3) S. 4 BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.    Der Bebauungsplan Nr. 119 „Flurstraße/Östliche Hochdahler Straße“ wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 03.07.2008 wird zugestimmt. Der Flächennutzungsplan wird im Bereich „Nördliche Deller Straße“ gemäß den Darstellungen in dieser Sitzungsvorlage (24. Änderung des Flächennutzungsplans) im Wege der Berichtigung angepasst.

 

       Das Plangebiet befindet sich im Westen der Stadt Haan und wird wie folgt begrenzt:

          -   im Norden durch die Flurstraße,

          -   im Westen durch die Hochdahler Straße und die vorhandene Gewerbebebauung an der Hochdahler Straße im Nordwesten des Plangebiets,

          -   im Süden durch die Deller Straße und

          -   im Osten durch die vorhandene Wohnbebauung an der Straße Am Kauerbusch.

 

          Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 688, 850, 851, 872, 874, 876, 892 und Teilbereiche des Flurstücks 1054, Flur 42 der Gemarkung Haan.

          Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.“

 

 


Protokoll:

 

Stv. Holberg möchte dokumentiert wissen, dass die ursprünglichen Lagepläne nicht mehr Beschlussgrundlage seien und verweist auf die neue Situation im Mischgebiet.

 

Bgo. Buckesfeld bestätigt, der aushängende Lageplan sei Diskussionsgrundlage des Bauleitplanverfahrens.

 

Stv. Holberg fragt nach der Gültigkeit der Vereinbarung zu den Parkplätzen.

 

Bgo. Buckesfeld versichert, Einzelheiten wie Anzahl und Lage der Parkplätze werde den politischen Gremien noch mit dem Erschließungsvertrag zur endgültigen Regelung vorgelegt.

 

Stv. Drennhaus erklärt für die SPD-Fraktion, dieser Bebauungsplan werde begrüßt. Zwar sei keine optimale Lösung für das Miteinander von Gewerbe und Wohnen gefunden worden, doch sei sie tragbar und sichere die Fortentwicklung des Gewerbegebietes.

 

Stv. Giebels erinnert daran, dass der Rat die grundsätzliche Meinung vertreten habe, Gewerbegebiete nicht in Wohnbauflächen umzuwandeln. Daher habe sich die CDU-Fraktion auch die Zeit für eine gründliche Beratung genommen, um festzustellen, dass nun eine tragbare Lösung gefunden worden sei.

 

Stv. Pohler weist noch einmal darauf hin, dass die Erweiterung der Wohnbebauung keine große Änderung gegenüber der bestehenden Situation darstelle und es sich um nicht-störendes Gewerbe handele.

 

Stv. Rehm vertritt für die GAL-Fraktion die Auffassung, das Implantieren weiterer Wohnbebauung in diesem Gebiet zerstöre die entstandene gewachsene Struktur und werde daher abgelehnt.

 

In diesem Zusammenhang teilt Bgm. vom Bovert mit, der Inhaber des Hagebaumarktes habe der Stadt signalisiert, dass er Interesse an einer Ansiedlung auf dem alten Hagemann-Gelände habe. Zwar bestehe noch bis zum Jahre 2017 ein Pachtvertrag für den jetzigen Standort, doch wolle sich der Hagebaumarkt längerfristig an den Standort Haan binden. Die Verwaltung versuche derzeit in Gesprächen mit der Bezirksregierung, dieses Anliegen positiv zu behandeln.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 Ja- und 3 Nein-Stimmen