Protokoll:

 

Stv. Drennhaus fragt, warum die Entscheidung zum Offenlagebeschluss des Bebauungsplanes Nr. 50a, die bislang noch nicht erfolgt sei, nicht auf der heutigen Tagesordnung zu finden sei.

 

Bgo. Buckesfeld verweist auf die Tagesordnung zum Rat, wo dieser TOP zur Beratung anstehe. Er gehe nach intensiven Recherchen seitens der Verwaltung davon aus, dass die Ratssitzung zur Beratung ausreichen werde. In der Sitzung des Rates werde die Verwaltung ihre ausführliche Einschätzung präsentieren.

 

Stv. Rehm möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob eine evtl. Ablehnung der Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 50a in der Sitzung des Rates einer Auflösung des Bebauungsplanes gleich käme.

 

Stv.  Ruppert wünscht sich eine Textinfo an die Fraktionen, welche Beschlüsse in Planungsverfahren welche Konsequenzen nach sich zögen.

 

Daran schließt sich eine Frage der Stv. Lerch nach der Überflüssigkeit der Haaner Verfahren an, die Bgo. Buckesfeld damit beantwortet, dass Aufstellungsbeschlüsse grundsätzlich dann nicht erforderlich seien, wenn sie auf Vorrat beschlossen würden. In diesen Fällen reiche ein Offenlagebeschluss. Ein Aufstellungsbeschluss sei immer dann nötig, wenn ein konkretes Bauvorhaben damit unterstützt werden solle.

 

Bgo. Buckesfeld erwidert, dass zur Auflösung des Bebauungsplanes dann ein Aufhebungsbeschluss nötig sei, da ein Aufstellungsbeschluss vorliege.

 

Stv. Pohler vermisst aufgrund des in dieser Sache angemeldeten Beratungsbedarfs der FDP-Fraktion den TOP „Aufnahme des AK ÖPNV als ständiger Arbeitskreis“ auf der heutigen Tagesordnung.

 

Auch hier erklärt Bgm. vom Bovert reiche die Beratung in der Sitzung des Rates aus.

 

Stv. Dr. Gräßler vermisst auf der Ratseinladung den TOP „Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für die Fahrt nach Eu“.

 

Bgo. Formella kündigt an, dieser TOP komme als Tischvorlage in der Sitzung des Rates zur Beratung.