Beschluss: zurückgestellt

 

 


Protokoll:

 

Stv. Lerch beantragt, die Änderung unter § 3 Abs. 3 komplett zu streichen, weil diese unsinnig sei.

 

StORR Rennert erklärt, die Stadt Haan beteilige sich als Ausgleichsgewährung für die Aufnahme entlaufener Tiere aus dem Haaner Stadtgebiet an den Kosten der Tierheime aus Wuppertal und Hilden.

 

Stv. Kohl bittet die Verwaltung zu prüfen, ob diese Regelung keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz darstelle, da hierdurch einzelne Tierheime gegenüber anderen bevorteilt würden.

 

StORR Rennert erläutert, dass nur die Tierheime in den Genuss der Ausgleichsgewährung kämen, die aufgrund ihrer räumliche Nähe zur Stadt Haan am ehesten von vagabundierenden Tieren der Stadt betroffen seien. Von einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes könne daher keine Rede sein.

 

Stv. Lerch erschließt sich nicht, was der Hundesteuerzahler mit den Kosten der Tierheime zu tun habe und kündigt eine Ablehnung an.

 

Auf Vorschlag von Bgm. vom Bovert werde die Verwaltung die Satzung im Hinblick auf einen möglichen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz überprüfen und die Vorlage in den nächsten Rat einbringen. Hierzu gibt es Einvernehmen.