Beschluss:

 

Der Antrag der Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann gGmbH vom 26.10.2012 auf Förderung des Projekts „wellcome“ und ggf. weitere Anträge sind in der von der Verwaltung zu den Haushaltsberatungen 2013 vorzulegenden konzeptionellen Aufbereitung der Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes zu berücksichtigen.

 


Protokoll:

 

Im Ausschuss herrscht Einvernehmen, dass das Projekt ein positiver Baustein im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes und unter Berücksichtigung vorhandener Angebote wie das "Babybegrüßungspaket" Teil des weiter zu entwickelnden Netzwerks "Frühe Hilfen" sein könne. Dieses müsse aber für die Einbringung in den Haushaltsplan 2013 noch weiter konzeptionell aufbereitet werden.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig